Umweltjurist über die Energiewende: „Kohle ist Gefahr für die Menschheit“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg erleichtert das Ende der Kohlekraft, sagt der Umweltrechtler Thorsten Deppner.
taz: Herr Deppner, erleichtert das Karlsruher Urteil zum Atomausstieg auch einen Ausstieg aus der Kohle-Wirtschaft – oder erschwert es ihn?
Thorsten Deppner: Es erleichtert den Kohleausstieg. Man muss ihn nur wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Atomkraft als „Hochrisikotechnologie“ eingestuft. Deshalb durfte der Gesetzgeber 2011 deren Risiken abrupt neu bewerten. Kohlekraftwerke sind aber keine ähnlich große Gefahr für die jeweilige Region.
Die Kohlewirtschaft ist eine Gefahr für die Menschheit, das sollte genügen. Wenn wir nicht aus der Kohleverbrennung aussteigen, ist die Klimakatastrophe kaum noch zu stoppen. Kohlekraftwerke sind anders gefährlich, aber nicht weniger gefährlich.
Ob die Richter das auch so sehen?
Natürlich, das sind verantwortungsbewusste Persönlichkeiten. Außerdem hat Deutschland das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, an der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter zwei Grad mitzuwirken.
35, ist Anwalt für Umweltrecht in Berlin. Er vertritt auch Braunkohlegegner.
Kohleausstieg – was hieße das praktisch?
Die Kohlekraftwerke haben derzeit eine unbefristete Betriebserlaubnis. Ein Ausstiegsszenario wäre, diese Betriebsgenehmigungen mit einem Kohleausstiegs-Gesetz nachträglich zu befristen. Wie beim Atomausstieg könnten die Kraftwerke dann zeitlich gestaffelt abgeschaltet werden, so wäre ein geordneter Umbau der Energiewirtschaft möglich.
Müsste der Staat bei einem Kohleausstieg nicht gewaltige Entschädigungen bezahlen?
Nein. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun klar entschieden. Die nachträgliche Befristung einer Betriebsgenehmigung ist keine Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung des Eigentums.
Aber auch bei einer Inhaltsbestimmung können Entschädigungen geboten sein…
Wenn die Inhaltsbestimmung sonst unverhältnismäßig wäre, verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Entschädigung oder eine Übergangslösung. Wie beim Atomausstieg könnte den Kohlekraftwerken also eine Restlaufzeit eingeräumt werden, dann müsste der Staat keine Entschädigung zahlen.
Wie sind diese Restlaufzeiten zu berechnen?
Hierfür hat Karlsruhe keine Vorgaben gemacht. Nach meiner Ansicht genügt es, wenn ein Kraftwerk so lange Strom erzeugen kann, bis sich die Investitionskosten amortisiert haben.
Rot-Grün hat den AKW-Betreibern beim Atomkonsens von 2000/2002 aber noch einige Extra-Jahre und damit auch ein Recht auf Gewinn zugebilligt…
Rechtlich war das nicht erforderlich. Aber wenn man einen Vertrag mit den Betreibern schließt, muss man über das rechtliche Minimum hinausgehen – im Gegenzug hat man dann schneller Rechtssicherheit.
Zur Kohlewirtschaft gehören nicht nur die Kraftwerke, sondern auch der Abbau der Kohle. Gelten hier die gleichen Vorgaben?
Ja. Allerdings wird der subventionsbedürftige Steinkohlebergbau ohnehin schon lange abgewickelt, 2018 werden die Beihilfen endgültig eingestellt. Ein Problem ist dagegen noch der Braunkohle-Tagebau, vor allem im Rheinland und in der Lausitz. Auch hier sollte der Gesetzgeber den Ausstieg beschließen und nur noch eng bemessene Restbetriebszeiten einräumen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern