Umstrittener Investitionsschutzvertrag: Adieu, Energiecharta!
Die Bundesrepublik will aus dem klimaschädlichen Vertrag aussteigen. Die Ampelregierung folgt damit dem Vorbild anderer europäischer Staaten.
Zuletzt hatten Frankreich, die Niederlande, Polen und Spanien ihren Austritt bekannt gegeben. Italien ist schon seit 2016 nicht mehr dabei. Dieser Austrittswelle folgt die Bundesregierung, wie die Ampelfraktionen ankündigten. „Damit lösen wir eine riesige Blockade für mehr Klimaschutz“, sagte Andreas Audretsch, Vizechef der Grünen im Bundestag. Gemäß dem Energiechartavertrag können Energiekonzerne bei politischen Änderungen, die sie betreffen, vor Schiedsgerichten gegen die betreffenden Staaten klagen.
Nach Kündigung des Energiechartavertrags folgt noch eine 20-jährige Nachhaftungsperiode, in der Klagen weiterhin möglich sind. Dagegen könnten sich die europäischen Staaten allerdings wehren, sagt Ludwig Essig vom Umweltinstitut München mit Verweis auf ein von seiner Organisation beauftragtes Rechtsgutachten.
Ganz aus dem Vertrag lösen kann sich Deutschland allerdings nicht, denn die EU ist ebenfalls Mitglied. „Deutschland hat mit dem Austritt aus dem Energiechartavertrag einen entscheidenden Schritt für den Klimaschutz gemacht“, sagt Fabian Flues von der Organisation Powershift. „Doch wenn die EU nicht aussteigt, könnten wir noch jahrelang im Vertrag gefangen sein.“
Neben dem Beschluss zum Energiechartavertrag einigten sich die Ampelparteien auf weitere Schritte in der Handelspolitik, die auf weniger Begeisterung bei Klima- und Umweltschützer:innen stoßen dürften. Die Fraktionen wollen das Gesetz zur Ratifizierung des Ceta-Abkommens zwischen EU und Kanada in wenigen Wochen durch den Bundestag bringen. Auch plant die Regierung „einen neuen Anlauf für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum für Freihandel und fairen Handel mit den USA“.
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