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Umstrittene StaatstrojanerMehr Kompetenzen für Geheimdienste

Der Bundestag beschließt, die Regeln für deutsche Geheimdienste zu lockern. Sie sollen nun verschlüsselte Chats mitlesen dürfen.

Der Bundestag lockert die Regeln für Geheimdienste Foto: Christian Spicker/imago

Berlin epd | Deutsche Geheimdienste sollen künftig Chats bei Whatsapp, Signal und Co. besser mitlesen können. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin ein Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“, wonach die Geheimdienste „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messenger-Diensten“ bekommen.

Die „Quellen-TKÜ“ macht es den Behörden möglich, Chats schon auf dem Smartphone mitzulesen, bevor sie verschlüsselt sind, sowie nach dem Empfang, wenn sie wieder entschlüsselt und im Endgerät gespeichert sind. Hier wird von „ruhender Kommunikation“ gesprochen.

Kritiker äußern verfassungsrechtliche Bedenken und befürchten unter anderem schwere Eingriffe in die Pressefreiheit durch sogenannte Staatstrojaner. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ kündigte rechtliche Schritte an und erklärte, journalistische Schutzrechte würden im digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt.

Insbesondere der durch das Gesetz mögliche Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden (Quellen-TKÜ plus), weiche die juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der „allumfassenden Durchsuchung“ eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.

SPD-Chefin Saskia Esken twitterte vor der Abstimmung, sie halte die Entscheidung für den Einsatz von Staatstrojanern für “falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten“. Sie respektiere aber, dass sich die SPD-Fraktion mehrheitlich für diesen Weg entschieden habe.

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3 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Und auch die Bundespolizei darf künftig diesbezüglich mitmischen:



    “(…) Überwachung ohne konkreten Anfangsverdacht



    Fortan darf die Bundespolizei ferner die Telekommunikation der Bürger präventiv überwachen etwa “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person”. Dies betrifft sogar Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht und gilt auch für die Quellen-TKÜ. Hier werde die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt, hatte Kelber kritisiert. So würden etwa die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten engen Bedingungen zum Erfassen von Kontaktpersonen unterlaufen. (…)” (heise.de, 10.06.21)



    www.heise.de/news/...-frei-6067818.html

  • Respektieren hin oder her -- diese Partei kann ich nicht mehr wählen.

    Bei aller Sympathie (ja, echt!) für Frau Esken.

    • @tomás zerolo:

      Tja - lange - Der Verrat/Sebastian Haffner - SPezialDemokraten-Tradition!

      “Einer muß ja den Bluthund machen.“



      & was sonst noch - “wir wollen nicht vaterlandslosen Gesellen sein (Schmidt “hamse gedient“Schnauze & “Brech mir die Finger im Hosenstall ab“ Hans Apel -



      An klassenverräterrischem aufzuzählen wäre! Newahr.

      Als wenn die Arschkriecherballade bei den konservativ-resktionären - je “honoriert“ worden wäre oder würde?!

      Schlicht nicht zu fassen. Zumal

      Alles das zumal. Daß die Bullerei & SchlapphutNasen - in dem sicheren Wissen 'uns kommt eh keiner auf die Schliche & Arschlecken‘ - innerlich & äußerlich verkünden “Wieso? Ich darf das - Ich bin doch Polizist etc!“



      &vor allem hinzukommt =>



      Daß fieser ganze Bereich - ERSTRECHT NICHT ZU KONTROLLIEREN IST -



      &



      Genau das! Wissen diese Schweinebacken nur zu genau •

      So geht das