Umstrittene Staatstrojaner: Mehr Kompetenzen für Geheimdienste
Der Bundestag beschließt, die Regeln für deutsche Geheimdienste zu lockern. Sie sollen nun verschlüsselte Chats mitlesen dürfen.
Die „Quellen-TKÜ“ macht es den Behörden möglich, Chats schon auf dem Smartphone mitzulesen, bevor sie verschlüsselt sind, sowie nach dem Empfang, wenn sie wieder entschlüsselt und im Endgerät gespeichert sind. Hier wird von „ruhender Kommunikation“ gesprochen.
Kritiker äußern verfassungsrechtliche Bedenken und befürchten unter anderem schwere Eingriffe in die Pressefreiheit durch sogenannte Staatstrojaner. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ kündigte rechtliche Schritte an und erklärte, journalistische Schutzrechte würden im digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt.
Insbesondere der durch das Gesetz mögliche Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden (Quellen-TKÜ plus), weiche die juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der „allumfassenden Durchsuchung“ eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
SPD-Chefin Saskia Esken twitterte vor der Abstimmung, sie halte die Entscheidung für den Einsatz von Staatstrojanern für “falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten“. Sie respektiere aber, dass sich die SPD-Fraktion mehrheitlich für diesen Weg entschieden habe.
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