Umstrittene Kunstaktion vor Bundestag: Kunstaktivisten entschuldigen sich

Das Zentrum für Politische Schönheit reagiert auf die harsche Kritik an seiner jüngsten Aktion. Die Schoah-Gedenksäule soll verhüllt werden.

Die Gedenksäule des Zentrums für politische Schönhei, im Hintergrund ist die Kuppel des Bundestags zu sehen

Der Kern, in dem die Asche zu sehen ist, soll verhüllt werden Foto: Reuters/Hannibal Hanschke

BERLIN taz | Die neuste Aktion des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) erzeugte in den letzten Tagen viele Reaktionen. Harsche Kritik aus Politik und Verbänden sowie mehreren Strafanzeigen waren die Folge der Installation der „Widerstandssäule“ vor dem Reichstagsgebäude. Denn angeblich befindet sich in der Säule die Asche von Holocaust-Opfern. Nun sah sich das Künstlerkollektiv offenbar zu einer Entschuldigung gezwungen. In einer Stellungnahme versuchen die Aktivisten die Wogen zu glätten und ziehen erste Konsequenzen.

In dem Dokument, das am Mittwoch veröffentlicht wurde heißt es: „Wir bedauern aufrichtig, dass wir den zentralen Wirkungsaspekt unserer Arbeit nicht erkannt haben“. Man habe nie vorgehabt, Gefühle Überlebender und Betroffener zu verletzen und entschuldige sich bei den jüdischen Verbänden, Institutionen und Einzelpersonen.

Auch Konsequenzen werden gezogen: Das Kernstück der Säule, in dem die Asche zu sehen ist, soll verhüllt werden. Auf der Homepage sammelten die Aktivisten bis heute Spenden zur Finanzierung der Aktion. Dieses Crowdfunding wird in der Stellungnahme für beendet erklärt. Außerdem wird der für Samstagmittag geplante „Zapfenstreich gegen die AfD“ abgesagt. Auf die Frage, wohin mit der Asche, hat das Zentrum für Politische Schönheit allerdings „keine Antwort“.

Mit der Säule sollte im Sinne des ZPS, die CDU gemahnt werden, nicht mit der AfD zu koalieren. Die Aktion solle außerdem darauf hinweisen, dass es für viele Ermordete kein würdiges Gedenken gebe.

Mit der Aktion stießen die Aktivisten aber vor allem auf Unverständnis. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erstattete Strafanzeige, jüdische Verbände kritisierten die Aktion scharf. Der Zentralrat der Juden sprach von einer „Unvereinbarkeit mit dem jüdischen Religionsgesetz“, während Beck in der Aktion eine strafbare Störung der Totenruhe erkannte.

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