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Umgang mit Extremisten in DeutschlandRegierung will Fußfesseln zulassen

Extremistischen Straftätern, die aus der Haft entlassen werden, will Justizminister Heiko Maas künftig eine Fußfessel auferlegen können.

Keine Toleranz für verurteilte Extremisten – selbst nach der Haft, so will es Heiko Maas Foto: dpa

Berlin rtr | Die Bundesregierung will die Bewegungsfreiheit verurteilter Extremisten einschränken. Eine Sprecherin von Justizminister Heiko Maas sagte am Mittwoch, ein Gesetzentwurf, mit dem Hürden für den Einsatz elektronischer Fußfesseln abgebaut werden sollen, sei an Länder und Verbände verschickt worden. Er befinde sich auch in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien.

Die Fußfessel soll nach der Haft bei extremistischen Straftätern zugelassen werden, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorfinanzierung oder der Unterstützung von Terrorgruppen verurteilt wurden. „Bereits verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient. Wir müssen sie ganz besonders im Blick halten“, sagte Maas. Die Maßnahme sei „kein Allheilmittel, aber ein Schritt, um unseren Sicherheitsbehörden die Arbeit zu erleichtern“.

Auf die rund 550 bekannten sogenannten Gefährder, die nach dem Anschlag in Berlin in den Fokus gerückt sind, hat die geplante Gesetzesänderung allerdings keine Auswirkungen.

Der Sprecherin zufolge können Stellungnahmen bis zum 20. Januar eingereicht werden. Danach werde sich schnellstmöglich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf befassen und anschließend der Bundestag.

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