Umfrage unter Piloten: Schläfchen über den Wolken

Jeder dritte Pilot ist laut einer Umfrage schonmal während eines Flugs eingeschlafen. Ihre Arbeitsbedingungen seien schlecht, klagen die übermüdeten Flugzeugführer.

Ihm wäre das nie passiert! Bild: reuters

FRANKFURT/MAIN dpa | Jeder dritte Pilot in Europa ist einer Umfrage zufolge schon einmal hinter dem Steuerknüppel eingeschlafen. Neun von zehn Piloten waren demnach im Cockpit schon einmal zu müde, um weiterfliegen zu können. Vier von fünf deutschen Flugzeugführern berichten, dass sie aus Müdigkeit Fehler gemacht haben.

Das geht aus einer in der Bild am Sonntag veröffentlichten Umfrage der europäischen Pilotenvereinigung Cockpit bei 6.000 Flugzeugführern hervor. Ein Sprecher der Vereinigung Cockpit e.V. bestätigte die Angaben. „Aus meiner eigenen Erfahrung halte ich die Ergebnisse auch für realistisch“, sagte der Pilot.

Die Flugzeugführer wehren sich laut Cockpit deshalb gegen die bestehenden Arbeitszeitregelungen, aber auch gegen die Pläne der Europäischen Luftsicherheitsbehörde (EASA) für künftige Regelungen. „Grundsätzlich sind die Flugdienstzeiten zu lang“, sagte der Pressesprecher der Organisation, Jörg Handwerg. Die Piloten hielten einen Einsatz von bis zu zwölf Stunden für vertretbar, erlaubt seien aber Einsätze von bis zu 14 Stunden.

Die Arbeitsbedingungen sind „nicht gut“

Auf Kritik der Piloten stößt auch ein EU-Gesetzesvorschlag, den eine Arbeitsgruppe der EASA fertiggestellt hat. Er sieht nach Handwergs Darstellung vor, dass Piloten nachts bis zu elf Stunden im Einsatz sein können, obwohl Mediziner höchstens zehnstündigen Nachteinsatz empfehlen, weil ansonsten die Gefahr von Übermüdung drohe.

„Nicht gut“, lautet Handwergs Kommentar. Im Augenblick allerdings sei die Situation noch schlimmer, derzeit seien Einsätze von fast zwölf Stunden pro Nacht erlaubt. Die EASA habe zunächst auch zwölfstündige Nachteinsätze anvisiert, nach der Stellungnahme der Wissenschaftler habe sie ihren Vorschlag dann auf elf Stunden verringert. Nach Handwergs Angaben soll der Gesetzesvorschlag zur Verordnung werden. Die einzelnen EU-Mitgliedsländer, die derzeit noch Einflussmöglichkeiten auf nationaler Ebene hätten, könnten dagegen nichts mehr unternehmen.

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