Ukraine mobilisiert das Militär: Die Armee geht in Stellung
Das Parlament in Kiew hat eine Teilmobilisierung der Armee beschlossen. Währenddessen löst die Krim bereits die ukrainischen Militärstützpunkte in ihrem Gebiet auf.
KIEW afp | Nach dem Referendum über einen Beitritt der ukrainischen Halbinsel Krim zu Russland hat das Parlament in Kiew einer Teilmobilisierung der Armee zugestimmt. 275 Abgeordnete genehmigten am Montagmorgen einen entsprechenden Antrag von Interimspräsident Alexander Turtschinow, während sich 33 Parlamentarier enthielten.
Zur Begründung nannten die Abgeordneten „die Zuspitzung der politischen Lage im Land und die Einmischung Russlands in die inneren Angelegenheiten der Ukraine“.
Die Abgeordneten auf der Krim arbeiten indes daran, die dortigen ukrainischen Militärstützpunkte aufzulösen. „Die Einheiten werden aufgelöst“, sagte Parlamentspräsident Wolodimir Konstantinow. Soldaten, die weiterhin auf der Krim leben wollten, könnten dies tun. Es werde an Regelungen gearbeitet, diese in örtliche Streitkräfte zu übernehmen.
Das Regionalparlament in Simferopol hatte zuvor den Weg für einen Beitritt der Krim zur Russischen Föderation frei gemacht. Die 85 Abgeordneten votierten einstimmig für die Unabhängigkeit der Krim und eine Eingliederung in das Nachbarland. Zudem stimmten sie für eine Nationalisierung des ukrainischen Staatsbesitzes auf der Halbinsel.
Eine „Große Farce“
Bei dem international scharf kritisierten Referendum hatten sich am Sonntag nach Angaben der Regionalregierung 96,6 Prozent für eine Eingliederung in die Russische Föderation ausgesprochen. Die Europäische Union und die USA erkennen das Ergebnis der Volksabstimmung nicht an, weil sie diese für illegal halten.
Der ukrainische Übergangspräsident Alexander Turtschinow nannte das Referendum eine „große Farce“. US-Präsident Barack Obama drohte Russland nach der Abstimmung mit weiteren Sanktionen. Die EU will am Montag ebenfalls darüber beraten. Russlands Staatschef Wladimir Putin bezeichnete die Volksabstimmung hingegen als „rechtmäßig“.
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