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Überwachung im NetzBundestrojaner ist Bayerntrojaner

Das Landgericht Landshut urteilte schon im Januar: Screenshots bei E-Mail-Überwachung sind unzulässig. Dennoch wurden sie in Bayern in mindestens vier Fällen weiter praktiziert.

Bekam spät die nötige Öffentlichkeit: das Landshuter Urteil. Bild: dapd

FREIBURG taz | Der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte Staatstrojaner war auch praktisch im Einsatz. Das erklärte jetzt der Landshuter Rechtsanwalt Patrick Schladt. Er hatte einen der dokumentierten Staatstrojaner an den CCC übergeben. Der Trojaner war auf dem Rechner eines seiner Mandanten gefunden worden.

Damit ist klar: Der Staatstrojaner ist zumindest auch ein Bayerntrojaner. Das bayrische Innenministerium hat inzwischen bestätigt, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Allerdings müsse noch geklärt werden, ob es sich dabei um eine Testversion oder um die später tatsächlich eingesetzte Software handelt. Woher die anderen vom CCC untersuchten Trojaner stammen, ist noch unbekannt.

Gegen Schladts Mandanten war wegen eines Drogendelikts ermittelt worden. In den Akten fand Schladt Screenshots vom Computer des Beschuldigten. Als er nachfragte, wurde dies mit einer Quellen-TKÜ begründet, also einer Telekommunikationsüberwachung an der Quelle im Computer. Diese wird eingesetzt, um verschlüsselte Skype-Telefonate oder verschlüsselte E-Mails überwachen zu können.

Das Landgericht Landshut erklärte die Maßnahme im Januar 2011 für rechtswidrig. "Nach Auffassung der Kammer besteht für das Kopieren und Speichern der grafischen Bildschirminhalte, also der Fertigung von Screenshots, keine Rechtsgrundlage, weil zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen noch kein Kommunikationsvorgang stattfindet."

Rechtsanwalt Schladt hat den Landshuter Beschluss damals veröffentlicht, der CCC den Vorgang massiv kritisiert. Die Grünen im Landtag fragten die Landesregierung, ob es noch mehr solche Fälle gebe, und wurden auf vier weitere Ermittlungsverfahren verwiesen.

Insofern ist der verfassungswidrige Trojaner eigentlich keine Neuigkeit. Doch durch die aufsehenerregende Veröffentlichung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung bekommt der Landshuter Fall nun endlich die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt.

In einer anderen Frage urteilte das Landshuter Gericht allerdings eher defensiv. So nahm es an, dass für eine Quellen-TKÜ keine spezielle Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung erforderlich ist. Sie könne auch auf die allgemeine Befugnis zum Abhören von Telefonen und Mitlesen von E-Mails gestützt werden. Auch viele andere Gerichte haben so entschieden, während die Bundesanwaltschaft - diesmal vorbildlich - auf Quellen-TKÜs verzichtet, solange es keine ausdrückliche Erlaubnis des Gesetzgebers gibt.

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5 Kommentare

 / 
  • B
    Blödsinn

    Trojaner wurden von den Griechen ausgerottet. Also wie sollen die jetzt nach Bayern kommen?

  • W
    Webmarxist

    Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri sagt dass eine Telekommunikationsüberwarung die über einen Rechner läuft, nicht gerechtfertigt ist im Moment, weil keine geeignete Rechtsgrundlage gibt und dass dies unter Juristen aber strittig ist. Er hat das mit dem Urteil des Landshuter Landgerichts begründet.

     

    Quelle: Bayerishcer Rundfunk, Rundschau

     

     

    Meine persönlichen Daten gehören mir.

  • RB
    Rainer B.

    Sogenannte "Bundestrojaner" sind absolut nix Neues. Sie benutzen ähnliche Mechanismen wie Trojaner, die von Hackern oder Kriminellen zu unterschiedlichsten Zwecken eingesetzt werden. Hat man erstmal über einen Trojaner Zugriff auf einen Rechner erlangt, ist technisch alles möglich, was auch der Nutzer am Bildschirm machen kann. Der Gesetzgeber tut beharrlich so, als ob die Schnüffelsoftware, die von Kriminellen benutzt wird, "böse" Funktionen beinhaltet, während die Schnüffelsoftware, die von Bundes- und Landesbehörden benutzt wird nur "gute" und "verfassungskonforme" Funktionen kennt. Tatsächlich ist die Software und der Funktionsumfang identisch. Grenzen liegen nur im Anwender und auch nur dann, wenn er Skrupel bekommt, oder unfähig ist.

     

    Das erklärte Ziel beim Einsatz des "Bundestrojaners" ist die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Diesem Ziel näher zu kommen, ist dringend nötig und wünschenswert. Der "Bundestrojaner" eignet sich aber genau dazu nicht. Das ist so, als würde das BKA die Türen zu seiner Waffenkammer ausbauen lassen, in der Hoffnung, es würde sich dann schon ein Dieb auf frischer Tat erwischen lassen.

     

    Organisierte Kriminalität kann sich naturgemäß nur auf und direkt unterhalb der Regierungsebene entwickeln. Seit Jahren weiß man - dank der Arbeit von Hackern - sehr genau, wo die Server stehen, von denen etwa Kinderpornografie verbreitet, oder Menschenhandel organisiert wird.

    Die gleichen "lupenreinen Demokraten", die uns ständig händeschüttelnd anlächeln, tun nicht das Geringste dazu, dass diese Server vom Netz genommen werden. Im Gegenteil,- sie verdienen sehr gut daran.

  • J
    Jokke

    "Herzlich" gelacht bei: "Allerdings müsse noch geklärt werden, ob es sich dabei um eine Testversion ... handelt." Netter Versuch, da denken natürlich die Juristen. Auch ein guter Grund warum Bayern die Hand heben muss, in Bayern ist es einfach weniger problematisch.

     

    In Berichterstattung leider kaum aufgegriffen wird, dass alle Daten dem "großen Bruder" Amerika im CC geschickt wurden:

    "Der in den uns vorliegenden Trojanern hart einkodierte Command-and-Control-Server (C+C-Server) befindet sich auf der IP 207.158.22.134. Diese IP liegt im Rechenzentrum des kommerziellen Hosting-Anbieters Web Intellects in Columbus, Ohio, USA." ("staatstrojanerreport" CCC)

     

    Durch diese kleine Umleitung wird das Mitlesen deutscher "Ermittlungsergebnisse" für amerikanischen Geheimdienste legal. Von der technischen Machbarkeit ganz zu schweigen.

    In dem norwegischen Abhörskandal (vgl. z.B."Geheimdienste: USA lassen Norweger überwachen" der FR) vom November letzten Jahres zeigte sich ja bereits die systematische Spionage bei den Satellitenstaaten. Damals zumindest toleriert durch die Landesregierung, in Deutschland geleistet durch den patriotischen Freistaat Bayern.

  • AN
    ach nee

    Ach nee, ein Stasi-Gruß, made in Bayern.

    Wer hätte das gedacht ;-)

    Da soll sich die CDU nochmal über die DDR-Stasi aufregen, darüber lacht dann ganz Deutschland.