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Überschreitung der LuftgrenzwerteFahrverbote ohne Alternative

Endlich nachgereicht: Das Verwaltungsgericht Stuttgart legt die schriftliche Begründung seines Diesel-Urteils vom Juli vor.

Müssen Autofahrer bald schon in die Straßenbahn umsteigen? Foto: dpa

Freiburg taz | Nur Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 sind geeignet, die Luftgrenzwerte in Stuttgart einzuhalten. Das ergibt sich aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das Gericht an diesem Mittwoch online veröffentlicht. Das Urteil hat überregionale Bedeutung, da die Große Koalition im Bund nach wie vor die Vermeidung von Fahrverboten als zentrales Ziel ihrer Politik benennt.

Kläger in Stuttgart ist die Deutsche Umwelthilfe. Sie verlangt von Baden-Württemberg eine Verschärfung des Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil die Grenzwerte für Stickoxide seit dessen Inkrafttreten 2010 ständig und zum Teil stark überschritten werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Land Ende Juli zu einer entsprechenden „Fortschreibung“ des Luftreinhalteplans verurteilt – und legte nun die schriftliche Begründung vor.

Danach sind die bisher vom Land vorgeschlagenen Maßnahmen unzureichend. Auch die zusätzliche Software-Nachrüstung von Dieselmotoren sei nicht geeignet, die Grenzwerte einzuhalten, so das Gericht auf Basis der vom Land vorgelegten Zahlen. Die Nachrüstungslösung könne die Immissionen „um maximal 9 Prozent“ senken.

Eine Einhaltung der Grenzwerte sei aber „tatsächlich erreichbar“, wenn das Land „ganzjährige Verkehrsverbote“ für Diesel mit hohem Schadstoffausstoß vorsieht. Dies sei auch verhältnismäßig, so das Gericht. Es sieht „keine anderen gleichwertigen Maßnahmen ersichtlich“, die Autofahrer weniger belasten. Zudem wiege der Schutz der Gesundheit von 600.000 Stuttgartern höher als das Mobilitätsinteresse von 80.000 betroffenen Autofahrern. Für „Härtefälle“ könne es Ausnahmen geben.

Alternativen zur blauen Plakette

Möglich wäre auch, bei einem Teil der betroffenen Pkws, insbesondere die jüngeren Baujahrs, statt eines Fahrverbots zunächst eine Nachrüstung zu ermöglichen. Eine solche Fahrverbotslösung könnte das Land auch dann umsetzen, wenn der Bund sich weigert, die „blaue Plakette“ einzuführen, die Stinkern die Einfahrt in die Innenstädte verbietet. Der Bund sei zwar „verpflichtet“, den Ländern das nötige Instrumentarium zur Verfügung zu stellen. Die Länder könnten jedoch Verkehrsverbote auch mit Schildern „in Textform“ bekannt geben.

Das Urteil wird rechtskräftig, wenn das Land auf Rechtsmittel verzichtet. Die Landesregierung kann aber Berufung oder Sprungrevision einlegen. Bei der Berufung würde am Verwaltungsgerichtshof Mannheim der Fall neu verhandelt. Schneller wäre die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht, wo es nur noch um Rechtsfragen ginge. Grün-Schwarz hat vier Wochen Zeit, das Urteil zu prüfen – und wird vermutlich erst nach der Bundestagswahl entscheiden.

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4 Kommentare

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  • Niemand braucht in Deutschland Angst vor irgendwelchen Einschränkungen beim Rumstinkern mit unseren Lieblingen zu haben!

    Selbst wenn links und rechts der Strassen Verkehrstote liegen würden...

    Hier ist gar nichts zu retten!

    Also: Weg mit allen Beschränkungen für KFZ!

    Oder so wie in Hamburg:

    Dort liegt das allg. Stadttempo bei ca. 80 km/h, in 30'er Zonen um die 60 km/h. Trotz Regeln. Selbst, wenn immer mehr Menschen im Verkehr - wie in HH - zu schaden kommen oder getötet werden! Niemanden interessiert's - solange weiter gerast und gestinkert werden darf...

    Deutschland ist einfach nur geil!

  • Ähm...WUZ?

     

    Vielleicht verstehe ich das ja alles falsch, aber war/ist es nicht so, dass die Dieselfahrzeuge mit entsprechender Technik durchaus in der Lage sind die Grenzwerte locker einzuhalten, die Automobilindustrie aber schlicht dabei betrogen hat?

     

    In einem "normalen" Rechtstaat würde man nicht über Fahrverbote reden, sondern schlicht die Hersteller dazu verurteilen, sich gefälligst an die Gesetzte zu halten und ALLE Fahrzeuge mit der entsprechenden Technik kostenlos nachzurüsten. Also den Zustand herzustellen, den sie versprochen haben.

     

    Aber das hier ist halt Deutschland.....

  • Jahrelang wurde der Diesel gepusht, dann stellt sich raus, dass der Diesel ein Stinker ist. Die Regierung zwingt die Industrie nicht, die Fahrzeuge nachzurüsten sondern wälzt das Problem auf den Bürger ab, die neben ihren Verlusten auch noch die Neuanschaffung für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und ÖPNV finanzieren müssen. So gesehen alles beim Alten. Hoffentlich merkt die Umwelthilfe nicht, dass Flugzeuge auch stinken und Bayer und BASF auch nicht klimaneutral sind sonst wird es eng...oder?

  • Warum Fahrverbote für Diesel, wenn die ÖPNV Verbesserungen von K21 gegenüber S21 viel mehr bringen würden. Es kommt weniger auf die Schadstoffklasse an, als auf die tatsächliche Zahl der bewegten Autos, bzw. deren Fahrleistung. Warum Fahrverbote für Klasse 5, wenn die genauso gut ist, wie Autos der Klasse 6 mit erlaubten Überschreitungen? Also keine Schnellschüsse, sondern ein vernünftiges Konzept.