US-Sanktionen gegen Chefanklägerin: USA versus internationales Recht
Die US-Regierung verkündet Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs. Das stößt weltweit auf harsche Kritik.
Er begründete das mit den Ermittlungen des IStGH zu mutmaßlichen von US-Soldaten und CIA-Mitarbeitern begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan und in US-Geheimgefängnissen in Polen, Rumänien und Litauen in den Jahren 2003 bis 2014.
Den seit 2002 tätigen Strafgerichtshof mit seinen 123 Mitgliedsstaaten beschimpfte der US-Außenminister als „durch und durch kaputte und korrupte Institution“.
„Diese Sanktionen sind schwere Angriffe gegen das Gericht und die Rechtsstaatlichkeit und ein erneuter Versuch der USA, in die Unabhängigkeit des Gerichtes einzugreifen“, erklärte ein IStGH-Sprecher am späten Mittwochabend. Der Präsident der Versammlung der 123 Mitgliedsstaaten des IStGH, O-Gon Kwon, verurteilte die Maßnahmen der USA als „beispiellos und unakzeptabel“. UN-Generalsekretär António Guterres äußerte seine „Besorgnis“ über die Schritte der US-Regierung. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte die Sanktionen als „völlig fehlgeleitet“.
Sanktionen waren von Trump schon angekündigt
In Deutschland verurteilten die für Außenpolitik zuständigen Bundestagsabgeordneten der Grünen, Omid Nouripour und Jürgen Trittin, den „rücksichtslosen und schockierenden Angriff der Trump-Administration nicht nur gegen den IStGH, sondern gegen das gesamte Völkerrecht“. Sie forderten „die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft“ auf, „jeden Versuch der Druckausübung auf den Gerichtshof und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden zurückzuweisen“. Eine „starke und einheitliche Reaktion“ auf die Maßnahmen der Trump-Administration müsse „dringende praktische Maßnahmen umfassen, um die Auswirkungen der Sanktionen auf das Personal und die Operationen des Gerichtshofs zu negieren“.
Aus der Bundesregierung und den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gab es zunächst keine Reaktion auf die US-Sanktionen.
Im März hatte eine Vorprüfungskammer des IStGH grünes Licht gegeben für Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Afghanistan in den Jahren 2003 bis 2014. Dabei geht es um mögliche Verbrechen der radikalislamischen Taliban und afghanischer Regierungstruppen, aber auch ausländischer Militärs – besonders von US-Soldaten und CIA-Angehörigen. Die Ermittlungen beziehen sich auch auf die US-Geheimgefängnisse in Rumänien, Polen und Litauen, in denen von den USA des Terrorismus Verdächtigte inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden.
Afghanistan und die drei europäischen Staaten sind Mitglieder des IStGH. Laut Statut kann der Gerichtshof wegen mutmaßlicher Verbrechen auf Territorien seiner Mitgliedsländer auch gegen US-Staatsbürger*innen ermitteln, obwohl die USA dem IStGH nicht beigetreten sind.
Im Juni hatte US-Präsident Donald Trump per Dekret die jetzt von Außenminister Pompeo verkündeten Sanktionen bereits angedroht.
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