US-Gericht gegen Trans-Verbot: Nächste Schlappe für Trump
Das umstrittene Transgender-Verbot in der Armee wurde vom zweiten US-Gericht abgelehnt. Die Armee muss nun auch die Eingriffe für Geschlechtsumwandlungen zahlen.
Aus Sicht des Richters stellt Trumps Entscheidung eine Diskriminierung der betroffenen Soldaten dar, die kein „legitimes Regierungsinteresse“ darstellen könne. Die Washingtoner Richterin Colleen Kollar-Kotelly hatte Trumps Anordnung bereits Ende Oktober außer Kraft gesetzt. Sie entschied, dass wieder die von Trumps Vorgänger Barack Obama erlassene Anordnung gelten soll, dass Transgender ab dem 1. Juli 2017 ebenso wie Menschen mit anderer sexueller Orientierung in die US-Streitkräfte aufgenommen werden können.
Kollar-Kotelly wies aber die Forderung zurück, dass die Übernahme medizinischer Kosten zur Behandlung von Transgender durch die Armee gewährleistet werden müsse. Garbis ging nun weiter: Er sprach der Regierung auch das Recht ab, Mitgliedern der Truppe die Finanzierung von Eingriffen für eine Geschlechtsumwandlung zu verwehren.
Transgender ist ein Oberbegriff für Menschen, die sich im falschen Körper geboren fühlen sowie für solche, die sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnen. Unter den 1,3 Millionen aktiven Mitgliedern der US-Streitkräfte gibt es Schätzungen zufolge zwischen 1320 und 15.000 Transgender.
Der Aufnahmestopp für Transgender sollte nach Trumps Direktive vom August am 23. März 2018 in Kraft treten. Das US-Militär dürfe nicht mit den „enormen medizinischen Kosten und der Störung belastet werden“, die Transgender mit sich brächten, lautete Trumps Argumentation. Für die Transgender, die der US-Armee bereits angehören, entschied Verteidigungsminister Jim Mattis, dass sie bleiben dürfen.
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