UN-Ermittlung über Jesiden im Irak: Es war ein Genozid
Ein Abschlussbericht zu UN-Ermittlungen legt Beweise vor: Die Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Jesid*innen durch den „IS“ war Völkermord.
Die religiöse Minderheit der Jesid*innen, seit Jahrhunderten verfolgt, stammt aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie lebt vor allem in der Gegend um die irakische Stadt Mossul und im nahen Sindjar-Gebirge. Als der IS 2014 im Nordirak die Kontrolle übernahm, zwang er zahlreiche Jesidinnen zur Sklaverei, tötete geschätzt 10.000 Menschen und vertrieb den Großteil der knapp 500.000 Jesid*innen.
Das UN-Team Unitad hatte 2017 angefangen, Beweise aufzunehmen. Sie untersuchten Laptops und Handys von IS-Mitgliedern, analysierten Verwaltungsdokumente und Propaganda-Videos des IS und befragten Zeug*innen.
Insgesamt hat das Team 1.444 Täter identifiziert. Einige seien „eindeutig für das Verbrechen des Völkermords an der jesidischen Gemeinschaft verantwortlich“, heißt es im Abschlussbericht. Doch der Irak habe nicht das erforderliche Justiz- und Rechtssystem, um die Verbrechen als Völkermord und nicht nur als Terrorakte ahnden zu können, erklärte Khan.
Von Abschiebung bedroht
„Wir suchen immer noch nach dem politischen Willen zur Strafverfolgung“, sagte Nadia Murad, eine irakische Jesidin, die vom IS versklavt und vergewaltigt wurde. Sie kämpft als Menschenrechtsaktivistin gegen den Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe, 2018 erhielt sie dafür den Friedensnobelpreis.
Sie hatte sich auch mit der Anwältin Amal Clooney dafür starkgemacht, dass der UN-Sicherheitsrat das Unitad-Ermittlungsteam gründete. Sie wollen die Verbrechen vor den Internationalen Strafgerichtshof bringen; Unitad-Chef Khan ist dessen designierter nächster Chefankläger.
Viele Jesid*innen sind nach Deutschland geflohen. Doch trotz Völkermordes gilt für sie kein genereller Anspruch auf Anerkennung als Geflüchtete. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag gegen eine 19-jährige irakische Jesidin in Solingen, die gegen ihre Abschiebung geklagt hatte. Das Gericht entschied, dass Jesid*innen im Irak keine Verfolgung mehr drohe.
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