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„Tschador“-Passfoto wird vernichtet

■ Ausländeramt sucht neue Wege, um die Iranerin abzuschieben

Die Ausländerbehörde hat dem Anwalt der abzuschiebenden Iranerin, deren Passfoto mit einem Tschador verfälscht wurde, in einem Schreiben mitgeteilt, dass die manipulierten Fotos in Anwesenheit der Betroffenen vernichtet werden sollen. In der Innenbehörde war man, als der Anwalt den Sachverhalt öffentlich gemacht hatte (vgl. taz 27.11.), zu der Auffassung gelangt, dass es rechtswidrig wäre, wenn die manipulierten Fotos der iranischen Botschaft zur Ausstellung eines Passes übermittelt würden. Die Iranerin hatte sich geweigert, für das Passfoto den Tschador anzulegen, wie der Iran es verlangt.

Die Ausländerbehörde hatte nicht hinnehmen wollen, dass die Abschiebung an dem Fotoproblem scheitern sollte. In Nürnberg war in einem vergleichbaren Fall ein Passfotos unter Zwangsmaßnahmen gemacht worden. Offenbar hatte das Ausländeramt die rechtliche Brisanz der Foto-Fälschung nicht erkannt; da der Leiter des Ausländeramtes die Verantwortung für den von ihm angeregten Ausweg nicht übernehmen will, hatte sein Vorgesetzter von einem „Missverständnis“ gesprochen, ohne zu sagen, wer denn da missverstanden worden sein will.

Die Innenbehörde ist nun in einem Dilemma, wie die Abschiebung dennoch betrieben werden soll. K.W.

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