Trumps Äußerungen in der Wahlnacht: Drohung ohne Grundlage

Der US-Präsident kann sich nicht einfach an den Supreme Court wenden. Ohnehin hatten republikanische Kläger bei Wahlkampffragen bisher wenig Erfolg.

ein Trumpanhänger mit Mütze ist an einem Tisch eingeschlafen

Trump und seine Anhänger müssen warten. Der Präsident hat kein Recht, die Auszählung zu stoppen Foto: John Locher/ap

BERLIN taz | Es war schon nach 2 Uhr am Morgen, als US-Präsident Donald Trump im Weißen Haus vor die Kameras trat und die noch laufende Auszählung der Stimmen mit Zorn und einer gewissen Verwunderung kommentierte: Er führe doch so deutlich in einer Reihe der besonders umkämpften Staaten, dass ihn niemand mehr einholen könne – das müsse man endlich anerkennen: „Um es klar zu sagen: Wir haben diese Wahl gewonnen!“

Die weitere Auszählung müsse aufhören, und: „Wir werden den Supreme Court anrufen“, um das auch durchzusetzen und einen „großen Betrug an unserer Nation“ zu verhindern. „Wir wollen nicht, dass jemand um 4 Uhr morgens noch Stimmen findet und sie dem Ergebnis hinzufügt.“ Trump fügte hinzu, dies sei „ein sehr trauriger Moment“.

Zu diesem Zeitpunkt hatte noch kein TV-Sender und auch die bisher dafür immer maßgebliche Nachrichtenagentur Associated Press einen Sieger der Präsidentenwahl ausgerufen. Aus den entscheidenden Staaten wie Pennsylvania, Michigan und Wisconsin lagen erst Teilergebnisse vor. Allen war bewusst, dass ein Ergebnis der Wahl wegen der Rekordbeteiligung und wegen des hohen Anteils der Briefwahlstimmen keinesfalls schon am Wahlabend feststehen werde.

Und so sorgte Trumps Auftritt für einen Sturm der Entrüstung bei Kommentator:innen und bei Politiker:innen selbst aus Trumps eigener Partei, mit Verzögerung auch aus dem Ausland.

Biden warnt

Trumps Konkurrent Joe Biden war kurz vor Trumps Rede in seiner Heimatstadt Wilmington vor seine An­hän­ge­r:in­nen getreten, die in ihren Autos ein Hupkonzert veranstalteten. Er klang zuversichtlich, obwohl die Zwischenergebnisse längst nicht so positiv aussahen, wie in den Umfragen vorhergesagt worden war: „Wir glauben, dass wir auf dem Weg sind, diese Wahl zu gewinnen“, sagte Biden.

Er warnte aber: „Weder ich noch Donald Trump können verkünden, wer die Wahl gewonnen hat. Dies ist die Entscheidung der Bürger Amerikas.“ Bidens Kampagnenchefin Jen O’Malley Dillon nannte Trumps Rede „empörend, beispiellos und falsch“.

Trump stellte mit seinen Äußerungen erneut die demokratischen Institutionen des Landes infrage. Er hatte immer wieder gegen die Briefwahl gewettert, da sie besonders anfällig für Betrug sei – wofür es keinen empirischen Beleg gibt. Mehr als 300-mal klagten Politiker:innen seiner Partei vor Gericht, um das Wahlprozedere zu ändern oder die Wahlmöglichkeiten einzuschränken, etwa indem in einzelnen Bundesstaaten nach dem Wahltag eingehende Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden dürften.

In Texas sollten 120.000 Stimmen, die mutmaßlich demokratische Wähler:innen in so genannten Drive-in-Wahllokalen abgegeben hatten nach dem Willen republikanischer Kläger für ungültig erklärt werden. Deutlich erkennbar war bei allen Klagen der Hintergedanke, vor allem für Kandidat:innen der Demokraten einen Wahlsieg zu erschweren. Alle wesentlichen Klagen wurden von den Gerichten abgewiesen.

Viel zu früh für Entscheidung

Auch Trumps in Aussicht gestellter Antrag, die Auszählung vom Supreme Court vorzeitig stoppen zu lassen, dürfte mit ziemlicher Sicherheit erfolglos bleiben. Zum einen ist es seit langer Zeit gängige und gute demokratische Praxis, alle Stimmen zu zählen, die den Regeln gemäß abgegeben worden sind.

Es dauert häufig mehrere Wochen, bis die Bundesstaaten ihr offizielles Endergebnis nach Washington melden. Auch die Stimmen der im Ausland stationierten Militärangehörigen werden erst später ausgezählt.

Aber vor allem hat Trump als Präsident keinerlei rechtliche Befugnisse, in den Wahlvorgang einzugreifen. Die Wahl des Präsidenten ist nach der Verfassung Angelegenheit der Bundesstaaten.

Deshalb kann nur von dort vor Gericht gegen den Ablauf einer Wahl geklagt werden. Erst wenn Richter vor Ort über die Klage entschieden haben, ist es möglich, den Supreme Court anzurufen.

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