Transparenz im Bundestag: Die Ufos kommen!
Endlich ist es so weit: Dank eines Grundsatzurteils darf nun jeder wissen, was der Bundestag über Ufos weiß – und über Guttenbergs plumpe Plagiate.
Darauf haben viele Journalisten gewartet: In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden, dass der Bundestag in einer lang umkämpften Frage nicht weiter mauern darf. Künftig muss das Parlament Einsicht in Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes gewähren, wenn Bürger dies beantragen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments fertigt auf Anfrage von Abgeordneten wissenschaftliche Ausarbeitungen an. Was mit den Gutachten passiert, entschieden die Abgeordneten bislang stets selbst: Gefielen sie ihnen, wurde damit Politik gemacht. Ansonsten verschwanden sie einfach wieder in der Schublade.
Seit 2006 gilt in Deutschland jedoch das Informationsfreiheitsgesetz, wonach grundsätzlich so gut wie alle Informationen, die der Staat vorhält, einsehbar sein sollen – es sei denn, dem stehen schwerwiegende Interessen wie etwa die innere Sicherheit entgegen. In manchen Behörden wurden Mitarbeiter jedoch mitunter sogar angewiesen, aktiv Ablehnungsgründe zu finden.
In der aktuellen Entscheidung ging es um zwei interessante Fälle zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. In einem klagte ein Bürger darauf, ein legendäres Gutachten einsehen zu dürfen, das den Wissensstand des Dienstes über die Existenz von Ufos wiedergeben soll. In einem anderen Fall begehrte der Welt-Redakteur Manuel Bewarder Einsicht in die sogenannten Guttenberg-Gutachten: Im Zuge der Plagiatsaffäre um den früheren Minister Karl-Theodor zu Guttenberg war bekannt geworden, dass dieser Ausarbeitungen, die er als Abgeordneter in Auftrag gegeben hatte, unkenntlich in seine Doktorarbeit übernommen hatte.
Bewarder wollte dem nachgehen, doch der Bundestag argumentierte, die Ausarbeitungen unterlägen dem Schutz des freien Mandats. Hilfsweise behauptete der Bundestag gar, dass auch Urheberrechte des Parlaments betroffen seien – und wollte über diesen rechtlichen Kniff eine Veröffentlichung vermeiden. Das sah das Gericht nun anders und entschied, dass die Gutachten freizugeben seien.
Für Journalisten ist das ein Fest. Sie, aber auch alle anderen Bürger, können nun auch noch nachträglich prüfen, womit sich der Dienst in wessen Auftrag – und mit welchen Ergebnissen – befasst hat.
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