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Tödliche Schüsse von North CharlestonSchütze mit Vergangenheit

Dem wegen Mordes angeklagten Polizisten ist schon früher Brutalität vorgeworfen worden. Unterdessen sind weitere Aufnahmen der Verkehrskontrolle aufgetaucht.

Alltag in der Nähe des Tatorts in North Charleston Bild: ap

NORTH CHARLESTON dpa | Der weiße US-Polizist, der einen flüchtenden Afroamerikaner in den Rücken schoss und tötete, hat sich bereits zuvor wegen übermäßiger Gewalt gegen einen Schwarzen verantworten müssen. Das geht aus einer Beschwerde in der Personalakte des mittlerweile entlassenen und wegen Mordes angeklagten Michael Slager hervor. Konsequenzen hatte der Vorfall aus dem September 2013 allerdings nicht: Slager wurde von den Vorwürfen entlastet.

Damals war Slager demnach in North Charleston mit einem Kollegen zu einem Einbruch gerufen worden. Die Betroffene führte die Polizisten zum Haus des mutmaßlichen Täters, wo ein wohl Unbeteiligter an der Tür erschien. Obwohl die Frau klarstellte, dass er nicht der gesuchte Einbrecher sei, sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen, woraufhin Slager seinen Elektroschocker einsetzte.

So berichteten es eine Augenzeugin und der Betroffene, der später die Beschwerde einreichte. Slager habe ihm grundlos einen Schock verpasst und ihn geschlagen und gezerrt. Der zweite Polizist sagte dagegen, Slager habe den Taser einsetzen müssen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen.

Slagers auf Video festgehaltene Todesschüsse auf den flüchtenden Walter Scott lösten in den USA eine Welle der Empörung aus. Slager hatte sich auf Notwehr berufen und muss voraussichtlich am Freitag vor Gericht erscheinen. Der erschossene Scott soll am Samstag beerdigt werden.

Zweites Video

Slager kam seiner Akte zufolge 2009 zur Polizei und hatte seiner Bewerbung zufolge sechs Jahre für die Küstenwache gearbeitet. Leistungsbeurteilungen zeichnen das Bild eines guten Mitarbeiters der die Anforderungen erfüllt. Er habe stets Sicherheitsvorschriften eingehalten und sich stets um die Sicherheit seiner Kollegen gesorgt. Er besaß auch die Lizenz, einen Elektroschocker einzusetzen.

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Ein inzwischen von der Polizei veröffentlichtes zweites Video zeigt die den tödlichen Schüssen vorausgegangene Verkehrskontrolle. Der Vorgang wurde von einer sogenannten Dashcam aufgenommen.

Unterdessen war in South Carolina ein weiterer Fall von Polizeigewalt gegen Schwarze bekanntgeworden: Ein Polizist, der vergangenes Jahr einen Afroamerikaner nach einer Verfolgungsjagd erschoss, wurde festgenommen. Bei einer Verurteilung drohen ihm laut Washington Post bis zu zehn Jahre Haft und 1000 Dollar Strafe.

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3 Kommentare

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  • Rassismus ist breit gefächert in der Gesellschaft verankert. Es ist eine große Aufgabe Rassismus aufzubrechen.

     

    Wird auch wieder eine Jury über die Anklage entscheiden oder ist dies in diesem Fall zu offensichtlich?

  • @TOM-PEX:

     

    Es sieht so aus, als ob es für wörtlich Jahrzehnte in den USA "Standard Procedure" bei Polizisten war, eine unmarkierte, unregistrierte Waffe verdeckt mit sich herum zu tragen, für solche Fälle, wo sie "jemanden töten, den sie nicht hätten töten sollen". Hier sagt es ein ehemaliger District Attorney (D.A.) bei FOX & Friends selber - mit der entsprechenden Reaktion der drei Kommentatoren des Medienmoguls:

     

    http://www.salon.com/2015/04/08/fox_legal_analyst_planting_weapons_used_to_be_standard_operating_procedure_for_cops/

  • ..ohne worte - das ist also die "vorangegangene rangelei", die den schusswaffeneinsatz unvermeidlich machte.. da haben sich ja einige recht weit aus dem fenster gelehnt - weil sie immer noch glauben, man kann aussagen von betroffenen polizisten glauben. aber auch polizisten sind menschen, die sich im ernstfall schlicht rausreden wollen - wie alle. also irgendwie auch kein wunder, und sogar nachvollziehbar: man darf dem einfach bloß nicht glauben..!!

    mit diesem wissen ist es eine völlig unverantwortliche rechtsbeugung der gerichte, bei den üblichen situationen von aussage-gegen-aussage stets den polizisten automatisch als "glaubwürdiger" denn sein gegenüber einzustufen.