Tierquälerei unter staatlicher Aufsicht: Amtstierärzte sahen tatenlos zu
Nach den Tierschutz-Skandalen in niedersächsischen Schlachthöfen kündigt die Regierung schärfere Kontrollen an und fordert Videoüberwachung.
Dass dies notwendig ist, zeigt der jüngst bekannt gewordene Fall aus Oldenburg: Gleich drei Veterinäre der Stadt waren dabei, als Rinder in dem Schlachthof der Firma „Standard-Fleisch“ in Oldenburg gequält und bei vollem Bewusstsein getötet wurden. Das musste ein Sprecher der Stadt mittlerweile einräumen.
Die MitarbeiterInnen würden jetzt umgehend befragt. Ob ihnen konkrete Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorzuwerfen sind, ist nach Auffassung der Stadt durch das Filmmaterial „noch nicht zweifelsfrei zu klären“. Das Deutsche Tierschutzbüro sieht das anders: Es erstattete bereits Strafanzeige gegen die VeterinärInnen, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA mit. Nach Angaben der TierschützerInnen waren sie „ganz offensichtlich in den Skandal verwickelt“ – sie seien „nicht eingeschritten“, als Tiere getreten oder mit Elektroschockern malträtiert wurden, oder hätten sogar „selbst Hand angelegt“, um ein Rind, das unzureichend betäubt war, abzustechen.
Tierschützer begrüßen „überfällige“ Stillegung
Das Deutsche Tierschutzbüro hatte mit versteckter Kamera im September und Oktober insgesamt 600 Stunden Videomaterial zusammengetragen. Der Schlachthof war daraufhin am Montag von seinem Betreiber vorübergehend stillgelegt worden – um „bauliche Maßnahmen, Kontrollprozesse und Möglichkeiten für Mitarbeiterqualifikationen“ zu prüfen, wie es heißt. Das Deutsche Tierschutzbüro begrüßte die „längst überfälligen“ Stilllegung und forderte, dass der Schlachthof „nie wieder“ in Betrieb gehen dürfe. Zudem müssten alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Videoüberwachung von Schlachthöfen wird derzeit überall in Europa kontrovers diskutiert. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat das vor Kurzem analysiert:
Großbritannien hat im Mai ein Gesetz in Kraft gesetzt, das Videokameras in Schlachthöfen verbindlich macht: Die Schlachthöfe müssen den Tierärzten uneingeschränkten Zugang zum Filmmaterial der letzten 90 Tage gewähren.
Frankreich verlangt seit diesem Jahr per Gesetz Kameras in allen Schlachthöfen - Ziel der Videoüberwachung ist ausschließlich das Wohlergehen der Tiere.
Die Niederlande haben keine gesetzliche Vorgabe, sondern nur eine Selbstverpflichtung der Schlachthöfe. Ähnlich sieht es in Belgien aus.
Mehrere große Einzelhandelsketten wie Edeka, Aldi und Lidl hatten angesichts der Vorfälle bereits die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof beendet. Auch das an dem Schlachthof beteiligte Fleischunternehmen Goldschmaus aus Garrel (Kreis Cloppenburg) entzog dem Schlachthofbetreiber in Oldenburg vorerst den Auftrag und stoppte „bis auf Weiteres“ die Zusammenarbeit. Die Firma hatte die Vorwürfe zwar im Grundsatz eingeräumt, aber vor allem einzelne WerksvertragsarbeiterInnen für die Missstände verantwortlich gemacht.
Im Niedersächsischen Landtag indes beklagten am Dienstag RednerInnen eklatante Systemfehler. Die FDP forderte eine „anständige Bezahlung“ der MitarbeiterInnen in den Schlachthöfen, und die CDU äußerte sich „sehr kritisch“ über die dort seit Langem übliche Leih- und Akkordarbeit. Die SPD wiederum hat sich „sehr geärgert“, als die Schuld für die Vorfälle auf die WerksvertragsarbeiterInnen geschoben wurde, und will nun über Alternativen zu den bisher üblichen Schlachtverfahren nachdenken.
Umstritten ist die von der regierenden CDU vehement eingeforderte Videoüberwachung. Das sei „eine Scheinlösung“, schimpfte die oppositionelle FDP, auch die mitregierende SPD sieht darin „kein Allheilmittel“. Und die Grünen fragen: „Was nützt die Videoüberwachung, wenn das keiner anguckt?“ Ihre Abgeordnete Miriam Staudte will lieber den Kommunen die Kontrolle über Schlachthöfe entziehen – die örtlichen VeterinärInnen würden immer wieder „zurückgepfiffen“, weil die Städte und Gemeinden um Jobs und Gewerbesteuereinnahmen fürchteten, vermutet Staudte.
Hilft Videoüberwachung?
Welch enge Grenzen einer Videoüberwachung gesetzt sind, analysierte der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. Hier kollidiert der im Grundgesetz verankerte Tierschutz mit dem europarechtlich geregelten Datenschutz. Eine „vollumfängliche Kameraüberwachung“ in Schlachthöfen sei deshalb „nicht zulässig“, so die Schlussfolgerung der ParlamentsjuristInnen. Erlaubt sei der Einsatz von Kameras nur, wenn keine Personen erfasst würden. Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zufolge greift eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz „in schwerwiegender Weise“ in das Persönlichkeitsrecht ein.
Zudem gibt es eine 2009 erlassene EU-Verordnung, die einer nationalen Regelung zur Kamerapflicht in Schlachthöfen ebenso entgegensteht wie einer mehr als nur repräsentativen Betäubungskontrolle. Ob Deutschland mit Hinweis auf „neuere wissenschaftliche Erkenntnisse“ überhaupt strengere Vorschriften erlassen darf, ließen die JuristInnen des Bundestages offen.
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