Vorwurf der Tierquälerei: Skandalschlachthof verliert Bio-Siegel

Videos zeigen die Misshandlung von Rindern. Mit dabei: drei Mitarbeiter des Oldenburger Veterinäramts. Das Amt bestätigt den Vorfall.

Rinderhälften im Schlachthaus

Bis sie hier hängen, müssen sie viel leiden: geschlachtete Rinder Foto: imago/blickwinkel

BERLIN taz | Der Schlachthof der Standard Fleisch GmbH & Co KG im niedersächsischen Oldenburg hat wegen des Vorwurfs der Tierquälerei sein Bio-Siegel verloren. „Das Öko-Zertifikat ist am 6. November sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesetzt worden“, sagte Hiltrud Schrandt, Sprecherin des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves), am Mittwoch der taz. „Das gilt zunächst, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist.“ Der Betrieb habe in geringem Umfang auch Bio-Tiere geschlachtet.

Das Laves beruft sich auf die Öko-Verordnung 834/2007 der Europäischen Union. Sie verlangt: „Ein Leiden der Tiere […] ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.“ Eine andere EU-Vorschrift ermöglicht den Kontrollstellen und Behörden, bereits im Verdachtsfall einzuschreiten.

Der Verein Deutsches Tierschutzbüro hatte heimlich aufgenommene Bilder aus dem Rinderschlachthof veröffentlicht. Sie zeigen, dass Tiere mangelhaft betäubt wurden und deshalb große Schmerzen erlitten. Zudem wurden Rinder sehr häufig mit Elektroschockern traktiert, obwohl dies nur in begrenztem Ausmaß zulässig ist.

An einigen Misshandlungen sollen den Tierschützern zufolge sogar Mitarbeiter des Veterinäramts beteiligt gewesen sein, die eigentlich die Schlachtungen kontrollieren müssen. Am Dienstagabend bestätigte die Stadt Oldenburg, „dass drei städtische Veterinäre auf dem Bildmaterial zu sehen sind“. Diese würden jetzt befragt.

Der durch ähnliche Vorwürfe der Organisation Ariwa aufgefallene Schlachthof im brandenburgischen Hakenberg dagegen hat weiter sein Öko-Zertifikat. „Die hier verpflichtete Kontrollstelle Grünstempel muss schauen, ob weitere Maßnahmen in Bezug auf die Biozertifizierung ergriffen werden müssen“, teilte das Agrarministerium in Potsdam der taz mit. Die Behörden könnten ohne einen „aktuellen schriftlichen Prüfbericht“ keine Sanktionen veranlassen. Allerdings dürfe das Unternehmen derzeit überhaupt keine Tiere schlachten.

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