Teure SPD-Rentenkampagne : Rechnungshof prüft Kosten

Hat Arbeitsministerin Andrea Nahles zu viel Geld für ihre Renten-Werbekampage ausgegeben? Das will nun der Haushaltsausschuss des Bundestages genauer wissen.

Lucky Nahles am Tag der Präsentation. Bild: dpa

KÖLN dpa | Der Haushaltsauschuss des Bundestags hat den Bundesrechnungshof nach Medieninformationen einstimmig beauftragt, die hohen Ausgaben für die Renten-Kampagne des Arbeitsministeriums zu überprüfen. Die Entscheidung sei am Mittwochnachmittag gefällt worden, berichtete das Internet-Portal der Süddeutschen Zeitung.

Nach Ansicht der Opposition sind die vom Ministerium veranschlagten Kosten von 1,15 Millionen Euro für die bundesweite Werbekampagne für die Rente mit 63 und die Mütterrente nicht vereinbar mit den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2014. Grüne und die Linke hatten der Bundesregierung Verschwendung von Steuergeld vorgeworfen.

Das vom Kabinett bereits gebilligte Rentenpaket, zu dem die Mütterrente, die abschlagsfreie Rente ab 63 und die verbesserte Erwerbsminderungsrente gehören, muss vom Bundestag noch beschlossen werden. Die Maßnahmen sollen am 1. Juli in Kraft treten. Das Arbeitsministerium hatte den Start der Kampagne vor der Bundestagsabstimmung und im Vorfeld der Europawahl verteidigt. Es wäre deutlich zu spät, die Öffentlichkeit erst dann zu informieren, wenn die Änderungen im Gesetz stehen und schon unmittelbare Wirkung entfalten, lautete die offizielle Begründung.

Laut suedddeutsche.de beruft sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf ein Dokument des Finanzministeriums aus dem Jahr 2006, demzufolge bewilligte Projekte auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung weitergeführt werden dürfen – obwohl der Bundeshaushalt für das Jahr 2014 noch nicht verabschiedet ist. Die aktuelle Rentenkampagne werde offenbar als eine solche Fortführung betrachtet. Die im Haushaltsausschuss sitzende Grünen-Politikerin Ekin Deligöz sagte dem Internetportal der SZ, Nahles' Vorgehen komme einer „Beugung des Haushaltsrechtes“ gleich.

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