Terrorgefahr in Deutschland: Überwachung soll einfacher werden
Laut einem Gesetzentwurf von Innenminister de Maizière soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze erleichtert werden. Die SPD stimmt zu.
Nach den Vorfällen von München und Ansbach sei es notwendig geworden, bei der Entscheidung über eine Videoüberwachung Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen, heißt es in dem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Innenministerium. Deshalb müsse das Gesetz hier „eindeutigere Vorgaben machen“.
Das geltende Bundesdatenschutzgesetz knüpft die Videoüberwachung an bestimmte Voraussetzungen. Optisch-elektronische Einrichtungen seien nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich seien.
De Maizière will den Schutz der Bevölkerung nun als „wichtiges Ziel“ bei der Abwägungsentscheidung über eine solche Maßnahme im Gesetz festschreiben. Damit würden die Hürden dafür erheblich gesenkt. Über den Gesetzentwurf, der möglicherweise noch im November ins Bundeskabinett kommt, hatten zunächst die Ruhr Nachrichten vom Mittwoch berichtet.
Scharfe Kritik von der Linken
Dimroth begründete den Vorstoß auch mit der derzeitigen Praxis der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Diese seien bei ihren Entscheidungen über die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen zu einer „sehr restriktiven Spruchpraxis“ gekommen, die in den einzelnen Bundesländern auch noch unterschiedlich ausfalle.
Aus der SPD erhielt de Maizière Zustimmung. Wegen der gewachsenen Terrorgefahr sollten nicht nur öffentliche Plätze wie Bahnhöfe und Flughäfen, sondern auch Einkaufszentren und große Veranstaltungen videoüberwacht werden, sagte ihr Innenexperte Burkhard Lischka, der Welt (Donnerstagsausgabe).
Die Opposition übte hingegen scharfe Kritik an de Maizières Vorlage. Videokameras könnten höchstens helfen, wenn bereits etwas passiert sei, kritisierte der Linken-Innenpolitiker Frank Tempel. Sie brächten im Einzelfall keine Sicherheit. „Wenn ein für die Verfassung zuständiger Innenminister für so ein Placebo unsere Grundrechte verkaufen will, ist er eine Fehlbesetzung“, kritisierte Tempel.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete das Vorhaben als überzogen. Er sagte im Deutschlandfunk, jeden zu erfassen, der ein Gebäude oder einen öffentlichen Platz betrete, sei grundrechtswidrig. Zwar könnten an bestimmten Gefahren- oder Problempunkten Kameras aufgestellt werden. Dann müsse aber genau geregelt werden, wie lange die Speicherfristen für die Aufnahmen seien.
De Maizière will zudem die Erprobung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben. In einem Pilotprojekt solle diese Art der Fahndung nach Terrorverdächtigen erprobt werden, heißt es in einer AFP vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) stimmten sich dafür mit der Deutschen Bahn ab. Wann die Technik genutzt werden könne, sei jedoch noch offen. Das Ministerium räumte mögliche rechtliche Probleme ein. Ob der Einsatz eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordere, hänge von der Ausgestaltung und tatsächlichen Nutzung dieser Technik ab.
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