Teilerfolg für Ex-Chefin des Bremer Bamf: Bandenmäßig vorverurteilt
Gerichtsbeschluss in Bremen: Bundesinnenministerium darf nicht mehr behaupten, in der Bamf-Außenstelle sei „bandenmäßig“ und „kriminell“ gearbeitet worden.
So hatte es Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär beim Bundesinnenministerium, in der Sendung „Anne Will“ am 27. Mai behauptet. Ulrike B. sah sich unzulässig vorverurteilt sowie ihre Beamtenrechte und die Loyalitätspflichten durch den Dienstherrn verletzt.
Bezüglich einer weiteren Aussage des Bundesinnenministeriums hat das Gericht dem Unterlassungsantrag von B. indes nicht stattgegeben: Dass im Ankunftszentrum Bremen „bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“, hatte das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts am 11. Mai erklärt. Diese Äußerung habe das Gebot der Sachlichkeit beachtet, so das Gericht. Zwar habe Ulrike B. einen Ansehensverlust erlitten. Angesichts der Medienberichterstattung habe aber das Interesse überwogen, die Öffentlichkeit zu informieren.
Seit Mitte April 2018 war über Ermittlungen wegen möglicher Rechtsverstöße und Korruption in der Bremer Außenstelle des Bamf unter dem Stichwort „Bamf-Skandal“ berichtet worden. B. habe dort in ihrer Zeit als Leiterin angeblich in Zusammenarbeit mit drei Anwälten in mindestens 1.200 Fällen unrechtmäßig Asyl erteilt. Ganze Busladungen von Asylbewerbern seien dafür nach Bremen gekarrt worden, so die Vorwürfe.
Wenig übrig von den Vorwürfen
Vier Monate später ist davon nicht mehr viel übrig. Rund 4.500 Akten hat die Innenrevision bislang untersucht. Nur 13 Asylentscheidungen sind seitdem aufgrund falscher Angaben kassiert worden, vier weitere wurden widerrufen, bei 16 laufen noch Rücknahme- und Widerrufsverfahren. Dass Busse für Asyl-Entscheidungen nach Bremen fuhren, war normal und gewollt, in Zeiten der Überforderung 2015 sollte Bremen anderen Außenstellen aushelfen. Ohnehin ging es in vielen der inkriminierten Fälle um JesidInnen, denen 2015 ein Völkermord drohte und deren Schutzberechtigung bis heute außer Frage steht.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der Ulrike B. vor dem Verwaltungsgericht vertrat, erklärte nach dem Beschluss: „Entgegen der Behauptung des Bundesinnenministers tragen die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der internen Revision die Verdächtigungen nicht. Bislang ist völlig offen, ob die Ermittlungen die öffentlich geäußerten Verdächtigungen bestätigen werden.“
Johannes Eisenberg,Anwalt von Ulrike B.
Der Sprecher des Bremer Verwaltungsgerichts, Rainer Vosteen, erklärte, über die Berechtigung der Vorwürfe sei mit dem Beschluss von Mittwoch noch nichts gesagt: „Es ging um eine Abwägung zwischen den Interessen der Behördenleitung, die sich erklären muss, und denen der Beamtin.“ Die Äußerungen des Staatsseketärs Mayer hätten die Grenze überschritten, weil Mayer scheinbar feststehende Sachverhalte geschildert hatte, die noch nicht aufgeklärt worden seien. Anders habe es sich bei der von B. beanstandeten Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums verhalten. Diese sei objektiver und zurückhaltender gewesen.
B.s Rechtsanwalt Eisenberg erklärte der taz, er sei mit dem Beschluss des Gerichts in dieser Form nicht einverstanden. Er bezog sich dabei auf die Aussagen in der Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts. Ulrike B. sei weder von der Bundesregierung noch von der internen Revision dazu gehört worden. „Wir haben den Revisionsbericht erst am 25. Juni im Zuge der Akteneinsicht bekommen“, sagte Eisenberg der taz. Daraufhin habe B. dazu Stellung bezogen und sei dem Revisionsbericht „umfassend entgegen getreten.“ Nach Auffassung Eisenbergs dürfte das Innenministerium daher die Aussage, B. habe gesetzliche Regelungen und Dienstvorschriften missachtet, heute so nicht mehr äußern – weil es durch die Aussage B.s nun schlauer sei.
Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Ob B. dagegen Beschwerde einlegen wird, sei noch nicht entschieden, so Eisenberg.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen