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Tarifkonflikt studentischer BeschäftigterWarnstreiks an den Hochschulen

Der Arbeitskampf der Studierenden geht in die nächste Runde: Am 4. Mai ist ein Warnstreik geplant, um eine Tarifbindung zu erreichen.

Auf der DGB-Demo am Vormittag des 1. Mai waren sie mit einem eigenen Block vertreten: die studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen. In ihrem seit über einem Jahr andauernden Tarifkonflikt geht der Arbeitskampf in die nächste Runde. Bis zum vergangenen Freitag hatte der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Zeit, sich zu den Kernforderungen der Tarifkommission zu verhalten.

Dazu gehören eine sofortige Anhebung der Gehälter auf mindestens 12,50 Euro pro Stunde. So viel zahlt die Technische Universität bereits freiwillig. Größter Knackpunkt ist für die Arbeitnehmerseite jedoch die Kopplung der Gehälter an den Tarifvertrag der Länder (TV-L). So soll vermieden werden, dass erneut 17 Jahre ohne Anpassung vergehen.

Jakob Schäfer, Mitglied der gewerkschaftlichen Tarifkommission, sagte der taz, dass das Angebot der Arbeitgeberseite unzureichend sei und deshalb dringender Gesprächsbedarf bestehe. Bislang ist jedoch kein Termin für eine weitere Verhandlungsrunde gefunden. Die Arbeitnehmerseite ruft derweil die studentischen Beschäftigten zu einem Warnstreik am 4. Mai auf. Schäfer erklärt dazu: „Ganz offensichtlich stocken die Verhandlungen. Deshalb wollen wir mit der Aktion unseren Forderungen nochmals Nachdruck verleihen.“ Der Tag ist nicht zufällig gewählt. Ebenfalls am Freitag ist der Aktionstag der Musikschullehrer*innen und VHS-Dozent*innen unter dem Motto: „Keine prekäre Arbeit und tariffreie Bereiche“.

Den Zusammenhang zwischen den Kämpfen aller Landesbeschäftigten, die in der Vergangenheit aus der Tarifbindung gefallen sind, betont auch Jakob Schäfer: „Die studentischen Beschäftigten sind ja lediglich eine Gruppe, die beispielhaft betroffen ist. Es geht aber um uns alle.“ Schon vor dem letzten Angebots des KAV erklärten auch VertreterInnen der GEW, dass die Bereitschaft zu Streiks unverändert hoch sein würde, sollten die Arbeitgeber sich in der Frage der Kopplung an den TV-L nicht auf die Arbeitnehmerseite zubewegen. In den kommenden zwei Wochen wird sich dann entscheiden, ob es nur bei Warnstreiks bleibt.

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