Svenja Bergt über das vernetzte Wohnen: Die neue Form der Überwachung
Das Internet der Dinge, die immer weitergehende Vernetzung unseres Alltags und der dazugehörigen Geräte, wird kommen. Das kann man gut finden oder schlecht, Argumente gibt es für beide Seiten genug. Nur einen Fehler darf man nicht machen: die Folgen unterschätzen, die die anstehende Vernetzung vom Fernseher bis zur Zahnbürste für die Nutzerinnen und Nutzer haben wird.
Genau das passiert aber gerade. Und zwar dort, wo es wirklich ein Problem ist, nämlich bei der Gesetzgebung. Nur zwei Beispiele: Die Bundesregierung hat das Gesetz zu Smart-Metern, also den vernetzten Stromzählern, so konstruiert, dass Verbraucher sich nicht gegen einen Einbau wehren können. Sie werden also gegebenenfalls zum Nutzer wider Willen. Und das trotz aller Auswirkungen, die so ein Gerät auf die Privatsphäre hat, was etwa das Sammeln von Verbrauchsdaten angeht. Vom vernetzten Stromzähler ist es dann nur noch ein kleiner Schritt bis zum nächsten Gerät, das so unheimlich wichtig zum Energiesparen ist und daher unbedingt injeden Haushalt gehört. Na? Wie wäre es mit der digitalen Heizungssteuerung?
Fall zwei: die Vorratsdatenspeicherung. Da die smarten Geräte natürlich übers Internet kommunizieren, landen die Daten auch gleich beim Provider. Es gibt sicher die ein oder andere staatliche Stelle, die sich dafür interessieren könnte, ob und wann in einem bestimmten Haushalt Licht, Heizung oder Fernseher an- oder ausgeschaltet wurden. Nur mal so als Beispiel. Denn solche Informationen lassen sich auch trotz Verschlüsselung durchaus aus den versendeten Daten herauslesen.
Klar, es ist nicht einfach, bei allem, was heute beschlossen wird, gleich die Zukunft mitzudenken, auch wenn man das eigentlich bei einem Gesetzentwurf erwarten sollte. Aber eigentlich reichen schon zwei Grundsätze: Datensparsamkeit und Freiwilligkeit. Damit auch ein Mieter, der, konfrontiert mit einem vernetzten Stromzähler, einfach sagen kann: Danke, nein.
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