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Subventionen für AirbusTrump droht der EU

Der US-Präsident kündigt wegen staatlicher Hilfen für den Flugzeugbauer Zusatzzölle in Höhe von 11 Milliarden Dollar für Importe aus Europa an.

Neben Flugzeugteilen steht auch Bademode aus der EU auf Trumps Liste der Zusatzzölle Foto: imago-images/blickwinkel

Berlin taz | US-Präsident Donald Trump droht der EU wegen staatlicher Beihilfe für den Flugzeughersteller Airbus mit erheblichen Zusatzzöllen. Die EU nutze die USA seit vielen Jahren beim Handel aus, twitterte Trump am Dienstag. Die Welthandelsorganisation (WTO) habe festgestellt, dass EU-Beihilfen für Airbus nachteilig für die USA seien. „Das wird bald aufhören“, schrieb Trump. Er kündigte zusätzliche Zölle auf EU-Produkte in Höhe von 11 Milliarden Dollar (9,8 Milliarden Euro) an.

Vor Trumps Tweet hatte der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer eine 14-seitige vorläufige Liste mit Produkten aus der EU veröffentlicht, für die diese Zusatzzölle gelten sollen. Auf der Liste stehen unter anderem Flugzeuge, Flugzeugteile, Käse, Olivenöl, Wein, Ferngläser und Badebekleidung. Lighthizer erklärte, Ziel der USA sei es, mit der EU eine Einigung über ein Ende aller unrechtmäßigen Subventionen für große Passagierflugzeuge zu erzielen.

Das Vorgehen der USA sei „stark übertrieben“, erklärte die EU-Kommission. Sie prüft nun einen Gegenschlag wegen staatlicher Beihilfen an Boeing. Dazu wird die EU sich an den zuständigen Schiedsrichter der WTO wenden. Die WTO ist die entscheidende Instanz für internationale Handelsangelegenheiten. Subventionen verstoßen unter bestimmten Bedingungen gegen die Regeln der WTO.

Der jetzige US-Vorstoß hängt weder mit dem von Trump angezettelten Handelsstreit mit der EU noch mit den wirtschaftlichen Problemen zusammen, die auf den US-Flugzeughersteller Boeing nach dem Absturz zweier neuer Maschinen zukommen.

Die USA und die EU werfen sich seit Jahren gegenseitig die Subventionierung ihrer Flugzeughersteller vor. Die WTO hat sowohl auf Seiten der USA als auch auf Seiten der EU Regelverstöße durch staatliche Beihilfen festgestellt. Zahlen zu den entstandenen Schäden haben die Richter aber nicht genannt.

Zuletzt hatten die USA Ende März in dem Streit eine Niederlage vor der WTO erlitten. Die USA hätten steuerliche Vergünstigungen für Boeing nicht wie in früheren Urteilen gefordert in erforderlichem Umfang zurückgefahren, urteilten die WTO-Richter. Für den Sommer wird eine weitere Entscheidung erwartet.

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