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Studis gegen RechtsCzyborra findet entschiedene Worte gegen das AfD-Mimimi

Uta Schleiermacher

Kommentar von

Uta Schleiermacher

FU und HU sagten Studi-Kongresse gegen die Gründung der AfD-Jugend ab. Die TU ließ das Treffen zu – zu Recht, wie die Senatorin nun klarstellt.

E s ist geradezu vorbildhaft, wie die Wissenschaftssenatorin die AfD in die Schranken gewiesen hat. Im Wissenschaftsausschuss am Montag stellte sie klar, dass die Leitung der Technischen Universität Berlin (TU) keineswegs gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, als sie der Gruppe „Studis gegen Rechts“ erlaubte, an der TU eine Aktionskonferenz durchzuführen. Mit der Veranstaltung wollte die Gruppe über die Gründung eines neuen AfD-Jugendverbandes in Gießen informieren und zu Protesten dagegen mobilisieren. Die AfD hatte sich über die Veranstaltung im Vorfeld beschwert und auch später den Vorwurf erhoben, dass die Hochschule damit ihre Neutralitätspflicht verletzt habe.

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) stellt nun unmissverständlich klar: Das ist reines Mimimi der AfD. Das sagte sie in anderen Worten, aber nicht weniger entschieden. „Aus dem beamtenrechtlichen Neutralitätsgebot folgt nicht, dass Universitäten ein politikfreier Raum sein sollen“, stellt Czyborra klar. „Vielmehr gebietet es sogar, den von der Meinungsfreiheit gedeckten politischen Diskurs der Studierenden nicht durch paternalistisches Einschreiten zu beschneiden.“ TU-Präsidentin Geraldine Rauch habe also vollkommen richtig gehandelt.

Veranstaltungen an den Unis bilden die ganze Bandbreite von politischen Auffassungen ab

Die Senatorin stellt die Mobilisierungskonferenz in den Kontext von allen an den Unis stattfindenden Veranstaltungen. „Es gibt eine Vielzahl von Veranstaltungen tagtäglich in unseren Hochschulen“, sagte sie. Unterm Strich könne man bei den Veranstaltungen an den Hochschulen in ihrer Gesamtheit nicht davon ausgehen, dass einzelne politische Meinungen bevorzugt oder unterdrückt würden, sondern „sie bilden die Bandbreite ab von politischen Auffassungen, die im Rahmen der Meinungsfreiheit vertreten werden können, ohne gegen unser Grundgesetz zu verstoßen“, sagte Czyborra. Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sei hier nicht zu sehen.

Entlarvend für FU und HU

Die Aussage der Wissenschaftssenatorin entlarvt damit auch die Absagen der Freien Universität (FU) und der Humboldt-Universität (HU). An diesen Hochschulen wollten die Studis gegen Rechts am selben Tag ebenfalls Mobilisierungsveranstaltungen abhalten. Doch beide Leitungen zogen die Genehmigung dafür wieder zurück. Dass Druck der AfD dabei eine Rolle gespielt habe, weisen sie von sich. Rückgrat hätten sie gezeigt, wenn sie die Studis gegen Rechts hätten machen lassen.

Das Gute: Czyborras Antwort im Wissenschaftsausschuss schafft nun Klarheit. Ganz eindeutig gilt sie auch über den Einzelfall der Aktionskonferenzen hinaus. Und so vorbildhaft die Worte der Senatorin auch sind, eine Kritik muss sie sich trotzdem gefallen lassen: dass sie in dieser Entschiedenheit erst jetzt kommen. Schon in der Vergangenheit hätte es die Gelegenheit gegeben, dass ihr Haus die Neutralitätsfrage juristisch prüft, etwa bei einer ähnlich gelagerten AfD-Anfrage vor knapp einem Jahr.

Schon in der Vergangenheit hätte Czyborra die Neutralitätsfrage juristisch prüfen können

Czyborra verwies da (völlig richtig) auf die Hochschulautonomie, aber auch darauf, dass der Senat „Veranstaltungen mit dezidiert parteipolitischen Werbe- oder Verhinderungszwecken“ nämlich „als Verstoß gegen das allgemeine Gebot zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität“ von Hochschulen bewertet.

Hätte sie damals schon juristisch geprüft und ihre jetzige Aussage getätigt, wären die Hochschulen sehr viel besser vorbereitet gewesen. Denn dass die AfD mit Mimimi kommt, ist nicht neu. Czyborras Worte helfen den Unis nun zumindest, um in zukünftigen Situationen das Mimimi klar zu entlarven und sich dem auch mit Rückendeckung deutlich zu verwehren.

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Uta Schleiermacher

Uta Schleiermacher

Redakteurin für Bildung und Feminismus in der taz-Berlin-Redaktion
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