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Studie zu klimaschädlichen SubventionenKohlendioxid-Ausstoß wird belohnt

Laut einer Studie begünstigen Subventionen fossile Energie stärker, als der CO₂-Preis sie verteuert. Das ist wichtig für die Haushaltsverhandlungen.

Benzin ist teurer als Diesel, und beide sind immer noch viel zu billig Foto: Arnulf Stoffel/imago

Berlin taz | Klimaschädlicher Kohlendioxid-Ausstoß wird hierzulande vom Staat belohnt – teilweise mit mehreren hundert Euro pro Tonne. Die dafür ausgereichten Subventionen liegen deutlich über den Anreizen für die Einsparung von Kohlendioxid. Zu diesem Ergebnis kommen Ökonominnen und Ökonomen in einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Studie. So beträgt die Steuer für Diesel-Treibstoff derzeit rund 47 Cent pro Liter, während der Staat für Benzin 65,5 Cent je Liter verlangt. Dadurch wird der Verbrauch von Diesel verbilligt, was auch auf eine Vergünstigung für den Ausstoß des dadurch verursachten Kohlendioxids hinausläuft. Die Diesel-Subvention mache umgerechnet 70 Euro pro Tonne CO₂ aus, schreiben die Wissenschaftler.

Die Arbeit entstand im Rahmen des Forschungsprojekts Ariadne am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Zu den Autorinnen und Autoren gehören unter anderem Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Dorothea Kistinger vom Mercator-Institut. Ihren Angaben zufolge haben sie ihre Berechnungen erstmals in dieser Form angewendet. Die 70 Euro beim Diesel bezeichnen sie als „negativen CO₂-Preis“, also einen Preis, der eigentlich gezahlt werden müsste, was aber nicht geschehe. Die Studie „Klimaschädliche Subventionen entsprechen negativen CO₂-Preisen“ enthält weitere Beispiele, etwa die Entfernungspauschale. Dabei kann man Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von der Steuer absetzen.

Im Gegensatz etwa zu Bus und Fahrrad gelte das jedoch für Pkw-Fahrten mit unbegrenzter Entfernung, schrei­ben die Verfasser. Die „Anreize zur Pkw-Nutzung sind damit besonders ausgeprägt und machen die Entfernungspauschale zu einer klimaschädlichen Subvention“. Der negative Kohlendioxid-Preis betrage hier im Mittel 300 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Weitere Beispiele sind die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen (Subvention von bis zu 690 Euro pro Tonne CO₂) und die Energiesteuerbefreiung für Kerosin im inländischen Flugverkehr (mindestens 130 Euro pro Tonne).

Im Vergleich dazu liegt der Kohlendioxid-Preis, den Privathaushalte und Unternehmen momentan zahlen, bei 45 Euro pro Tonne CO₂. Für Benzin macht das 13 Cent pro Liter, bei Diesel 14 Cent. Die Höhe dieser Steuer für die Verursachung von CO₂ ist damit deutlich niedriger als die Begünstigung durch negative CO₂-Preise. Das sei ein „inkonsistentes Preissignal“, heißt es in der Studie. Um Emissionen wirkungsvoll zu vermeiden, müssten die tatsächlich gezahlten CO₂-Preise höher liegen als die Subventionen für den Ausstoß des Gases.

Das Finanzministerium sieht die Sache anders

Die Autorinnen und Autoren legen unter anderem den Subventionsbegriff der Industrieländer-Organisation OECD zugrunde. Demnach handelt es sich auch um eine Subvention, wenn der Verbrauch fossiler Energie im Vergleich zu Alternativen begünstigt wird. Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium sieht das teilweise anders. In dieser Sicht wird durch die Verbilligung beispielsweise ein Nachteil an anderer Stelle ausgeglichen, etwa die höhere Kfz-Steuer für Dieselautos. Eine solche Subvention abzuschaffen, lässt sich dann auch als Steuererhöhung betrachten, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ablehnt.

Tatsächlich kann die Kürzung von Subventionen die Kosten für Privathaushalte und Unternehmen erhöhen. Fiele der niedrige Diesel-Steuersatz weg, würde dieser Treibstoff teurer. Andererseits argumentieren die Autoren der Studie, dass der Staat die höheren Kosten zum Teil wieder zurückgeben könnte, etwa durch ein Klimageld für alle Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig hätte der Bund die Möglichkeit, seine Einnahmen um einige Milliarden zu steigern.

Diese Diskussion ist relevant für den Bundeshaushalt 2025, über den die Parteien der Regierungskoalition gerade verhandeln. Im Vergleich zu den Ausgaben dieses Jahres will Lindner bis zu 25 Milliarden Euro einsparen. Das wäre zum Teil nicht nötig, würden die Steuerbegünstigungen für umweltschädliches Verhalten verringert.

Im Moment ist unklar, wie die angepeilte Einsparung von 25 Milliarden Euro zustande kommen soll. Von vier Ministerien – Äußeres, Inneres, Entwicklung und Verteidigung – ist inzwischen bekannt, dass sie ihre Ausgaben nicht so verringern wollen, wie der Finanzminister es wünscht. Die internationale Lage, die Kriege in der Ukraine und Gaza sowie die Gefahr durch Verfassungsfeinde im Innern ließen keine Kürzungen zu, argumentieren Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), Innenministerin Nancy Faeser und Entwicklungsministerin Svenja Schulze (beide SPD). Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will sogar 6,5 Milliarden Euro mehr ausgeben, unter anderem um die Ukraine gegen den russischen Angriff zu unterstützen.

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6 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Verteidigung: da müsste wegen Zeitenwende und zur Unterstützung der Ukraine eigentlich viel mehr ausgeben werden.



    Verkehr: wie war das noch mit der Bahn oder dem Deutschland- Ticket?



    Wohnungsbau: war da mal nicht was mit 400 000 Wohnungen Neubau?



    Tja, wer jetzt noch gegen Steuererhöhungen ist, sollte Frau Strack- Zimmermann aus der Partei ausschließen, datt ihr den besten Posten zum Mandatserhalt zu geben.

  • Bei einem Dieselpreis von 1,70 € fallen ca 0,85€ Steuern an, zuzüglich der CO2 Abgabe von 45€/to



    Dann noch die höheren Steuern (Diesel-Kfz).



    www.adac.de/verkeh...n-zum-benzinpreis/

    Mit dieser Diskussion verliert man Wahlen.

  • "Eine solche Subvention abzuschaffen, lässt sich dann auch als Steuererhöhung betrachten"



    Es lässt sich nur als Steuererhöhung verstehen...als was denn sonst?



    Was die meisten Leute bei dem "Dienstwagenprivileg" nicht verstehen ist, dass es sich da gar nicht um ein Privileg handelt, sondern lediglich um ein Pauschalisierung einer privaten Nutzung um den Verwaltungsaufwand sowohl auf der Finanzamts- wie auch der Steuerzahlerseite gering zu halten.



    d.H. durch eine Abschaffung kommt es nicht unbedingt zu höheren Steuereinnahmen, wohl aber zu solchen Stilblühten wie, dass eine Pflegekraft in der mobilen Altenpflege bei einem Abstecher zum Einkauf zwischen 2 Kunden diesen Umweg versteuern müsste.



    Und eine Abschaffung der Pendlerpauschale würde sicherlich für eine noch höhere Anspannung auf den Wohnungsmärkten in den Stadten führen.



    Insgesamt gehen die diese Vorschläge nach dem Motto, "nehmt es von den Armen, dann braucht ihr die Reichen nicht zu besteuern" vor.



    Und "Klimageld".....würden wir ja gerne an die Bürger auszahlen, haben es aber schon für wichtigeres ausgegeben...

  • Für komplizierte Sachverhalte hat die Wissenschaft neue Antworten aus der Komplexitätsforschung.



    Das Konzept der Faltung:



    Prof Anders Levermann im Interview mit Peter Unfried:



    "Sie identifizieren fünf zentrale Faltungen, Ende des CO 2 -Ausstoßes ist eine?



    Ja, die vollständige CO2-Nullemission bis 2045 ist im Grunde bereits implementiert mit dem Emissionshandel, nur nicht schnell genug und noch unvollständig. Die zweite Faltung ist der vollständige Stopp von Rohstoffabbau. Da werden viele Unternehmen schreien, dass das nicht geht und sie bankrott gehen. Aber auch wenn es unendliches Wachstum auf einem Planeten geben kann, so kann es doch unendlichen Ressourcenverbrauch nicht geben, denn Materie ist nun mal endlich. Das Einzige, was von außerhalb des Planeten dazukommt, ist Sonnenlicht, also Energie."



    Quelle



    taz.de/Anders-Leve...erview/!vn5981769/

  • "Im Gegensatz etwa zu Bus und Fahrrad gelte das jedoch für Pkw-Fahrten mit unbegrenzter Entfernung"



    Kann mir bitte jemand erklären wie man zu dieser Aussage kommt?



    Die Entfernungspauschale ist verkersmittelunabhängig 30 ct für bis zu 20 km und 38 ct ab dem 21sten km. Es gibt keine Obergrenze für öffentliche Verkehrsmittel. Im Gegenteil: Wenn die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Pauschale übersteigen, so kann der Mehraufwand zusätzlich abgesetzt werden. Es zählt einzig und allein die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Die einzige Obergrenze sind 4500 € die pro Jahr abgesetzt werden können.



    Lediglich für Flugstrecken gilt die Pauschale nur für An und Abfahrten zu und von Flughäfen.

  • So ein Blödsinn. Wenn Diesel geringer besteuert wird als Benzin, wird es damit gegenüber letzterem bevorteilt, aber das macht es doch nicht zu einer absoluten Subvention für ersteren. Um noch offensichtlicher zu machen, wie verquer die Logik ist, stelle man sich vor, Diesel wäre mit 50 €/l und Benzin mit 100 €/l besteuert. Die vermeintliche Subvention für Diesel wäre dann über 23000 €/t CO2. Der Vergleich dieses "negativen CO2-Preises" mit dem ansonsten gezahlten CO2-Preis (45 €/t) ergibt ebenso keinen Sinn, denn offenbar wäre der Anreiz, Diesel zu verbrauchen, in diesem Szenario nicht super hoch, wie der merkwürdige Vergleich nahelegen würde.

    Die sonstige Logik -- Pendlerpauschale bzw. Dienstwagenprivileg als CO2-Subvention -- kann ich zumindest nachvollziehen.