Streit um grüne Landesliste im Saarland: Ulrich gibt auf
Hubert Ulrich wollte Spitzenkandidat der Saar-Grünen im Bundestag werden – nun ist er mit einem Eilantrag gegen seine eigene Partei gescheitert.
Er wollte per gerichtlicher Anordnung durchsetzen, dass der Landesvorstand die am 20. Juni bestimmte KandidatInnenliste mit ihm an der Spitze bei der Landeswahlleiterin einreichen muss. Das Landesschiedsgericht der Grünen in Rheinland-Pfalz hatte die Liste unmittelbar vor der Verhandlung vor dem Landgericht für ungültig erklärt.
Bei der Listenaufstellung im Juni sei gegen das Frauenstatut der Partei verstoßen worden; außerdem hätten je zwei Vertreter der Grünen Senioren und der Grünen Jugend mitgewählt, die formal nicht stimmberechtigt gewesen wären, so die Begründung des Schiedsgerichts.
Parteiinterne Opposition setzt sich durch
Damit ist der Weg für die fristgerechte Aufstellung einer neuen Landesliste zur Bundestagswahl frei. Vorsorglich hatte der Landesvorstand der Saar-Grünen für Samstag einen Landesparteitag einberufen, der jetzt eine neue Liste wählen kann. Spätestens am 19. Juli muss eine rechtlich gültige Liste bei der Landeswahlleiterin eingereicht sein, sonst wären die Grünen im Saarland nicht auf den Stimmzetteln zur Bundestagswahl vertreten.
Ulrich selbst kündigte unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung an, nicht erneut antreten zu wollen. Mit seinem Rückzug hat sich die parteiinterne Opposition gegen das Comeback des früheren Landesvorsitzenden Ulrich durchgesetzt.
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