Streit um Mikrowindkraftanlage: Gemeinde muss Windturbinen auf Wohnhausdach genehmigen
In Steinhude haben Nachbarn und die Gemeinde versucht, Mikrowindanlagen auf dem Dach zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Hannover stoppte sie.
Martin Behmann regt sich auf. „Das ist doch verrückt, was in diesem Land passiert! Nur in Deutschland! Kommen Sie, gucken Sie!“ Jedem Einzelnen, der zum Ortstermin des Verwaltungsgerichts an seinem Mehrfamilienhaus mit Ferienwohnungen in Steinhude gekommen ist, zeigt er das Herzstück der geplanten Mikrowindkraftanlage.
Das sieht tatsächlich unspektakulär aus: Der Rotorkopf mit den zwei Flügeln ist mattgrau lackiert und misst im Durchmesser insgesamt mal gerade 1,5 Meter, ist also nicht viel größer als eine Satellitenschüssel. Drei von diesen Dingern möchte Behmann auf dem Dach montieren, die Masten dafür stehen dort schon.
„Das ist gar keine Windkraftanlage, das ist eine Windturbine.“ Wieder und wieder rappelt er die Fakten herunter, die er sich für diesen Termin zurechtgelegt hat. Kein Schattenschlag – die Anlage schaltet sich überhaupt erst bei mittleren Windgeschwindigkeiten von mehr als 3,5 Metern pro Sekunde ein und dann drehen sich die Rotorblätter so schnell, dass sie praktisch wie eine geschlossene Fläche aussehen.
Auch Lärm soll die Anlage nicht verursachen. Ein TÜV-Gutachten spricht von maximal 45 Dezibel. Da wären die Straßengeräusche oder der Wind in den Bäumen lauter. „Und die meisten Kühlschränke“, schnaubt Behmann.
Angst vor Schatten und Geräuschen
Das erzählt er jedem: den besorgten Nachbarn, den Vertretern der Stadt, der Ortsbürgermeisterin, den zwei anwesenden Pressevertretern. Auch als der Berichterstatter des Verwaltungsgerichtes Hannover zur „Einführung in den Sach- und Streitstand“ ansetzt, wie es im Gerichtsdeutsch heißt, unterbricht Behmann ihn mehrfach und ignoriert die Versuche seines Anwalts ihn zurückzuhalten. Er weiß es halt besser.
Dabei – so stellt sich schnell heraus – ist das Recht in diesem Fall so ziemlich auf seiner Seite. Systematisch, verbindlich und freundlich im Ton arbeitet sich der Vorsitzende Richter Ingo Behrens nun durch all die Bedenken und Hürden, die von den Nachbarn, der örtlichen Politik und der Stadtverwaltung Wunstorf aufgetürmt wurden.
Die Nachbarn haben nach eigenem Bekunden vor allem Angst vor Schatten und Geräuschen, die ihnen die Nutzung der eigenen Wohnungen im Obergeschoss beziehungsweise den gemütlichen Aufenthalt im Garten vergällen.
Immerhin befindet man sich hier schon in einem relativ dicht bebauten Wohngebiet – wenn auch nicht so eng wie in vielen Neubaugebieten jüngeren Datums. Die Grundstücke an sich sind nicht klein, gehen aber meist nach hinten raus – von der stark befahrenen Hauptstraße weg, an der sich hier Giebel an Giebel reiht.
Das ist wichtig, weil solche Anlagen überhaupt nur noch in Wohngebieten genehmigungspflichtig sind. In Gewerbe- oder Mischgebieten oder auch im Außenbereich darf man sie einfach so aufstellen. In vielen anderen Bundesländern sind sie sogar grundsätzlich genehmigungsfrei – in Niedersachsen ist man aber bei der entsprechenden Änderung der Bauordnung ein bisschen vorsichtiger gewesen.
Die Ortsbürgermeisterin macht dann auch eher ästhetische Bedenken gelten: Man sei ja froh, endlich diese ganzen Antennen und Satellitenschüsseln los zu sein, sagt sie am Rande der Sitzung. Deshalb habe man das im Ortsrat auch abgelehnt. Steinhude lebt immerhin zu guten Teilen von dem Tourismus, der sich vom Steinhuder Meer, Niedersachsens größtem Binnensee, anlocken lässt. Und der möchte es gern idyllisch.
Vielleicht nicht schön, aber auch nicht laut
Trotzdem, gibt Richter Behrens zu bedenken, müsste man eben schon eine tatsächliche Beeinträchtigung belegen und die sähe er hier eher nicht. Die Abstände sind groß genug, Lärm und Schattenschlag werden durch die Einstellungen der Anlage ausgeschlossen und nur weil man etwas nicht schön findet, kann man es nicht verbieten.
„Sonst müssten sie auch gegen Satellitenschüsseln oder diese Fahnenmasten vorgehen, die hier überall im Garten stehen.“ Die Stadtverwaltung hatte außerdem versucht, die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde ins Boot zu holen. Nach deren Auskunft könnte es in dieser Gegend Fledermäuse geben, die möglicherweise gefährdet wären.
Der Kläger, also Martin Behmann, der Mann mit den Ferienwohnungen, sollte erst einmal ein – ziemlich teures – avifaunistisches Gutachten in Auftrag geben, um nachzuweisen, dass seine Mikrowindkraftanlagen keine Gefahr darstellen. Das erschien ihm – und seinem Anwalt – aber unverhältnismäßig.
Und auch in diesem Punkt gab das Verwaltungsgericht ihm recht: Die Behörde hätte schon erst einmal Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung liefern müssen. „Diese Argumentation – wir wissen gar nicht genau, welche Arten hier vorkommen, leg du mal dar, dass keine gefährdet sind – das überzeugt uns so nicht“, sagt der Richter. Und urteilt am Ende: Die Genehmigung ist zu erteilen.
Ergänzung für Photovoltaik
Für Fritz Unger von der Firma Skywind Energy ist das eine gute Nachricht. Die kleine Firma aus Langenhagen vertreibt ihre zertifizierten Mikrowindanlagen seit 10 Jahren weltweit – von der Berghütte im Himalaya bis zum deutschen Einfamilienhaus. „Wir sind es natürlich gewohnt, dass hier oft die Energiewende verhandelt wird und nicht das, was tatsächlich aufs Dach kommt.“
Dabei ist der Kundenkreis eigentlich ohnehin relativ eng definiert: „Fast alle unserer Kunden benutzen diese Mikrowindanlagen als Ergänzung zu einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher“, erläutert Unger. Das lohnt sich, weil die Windkraft dann den Speicher füllt, wenn die Solaranlage wenig liefert: nachts und im Winter.
Das bedeutet aber auch: Die Gefahr, dass sich jeder so ein Ding aufs Dach oder in den Garten stellt, wie manche Lokalpolitiker es wohl befürchten, ist nicht so groß. Die Windausbeute hängt natürlich vom Standort ab, aber allein reicht sie nicht, um die Stromrechnung kleinzukriegen.
„Unser größtes Problem ist eigentlich die Schrottkonkurrenz aus China, die den Leuten das Blaue vom Himmel verspricht“, sagt Unger. So ähnlich wie bei den Solaranlagen für den Balkon hat sich hier ein neuer Markt entwickelt – der aber oft zu herben Enttäuschungen führt. Darunter leidet dann auch ein Anbieter wie Skywind, der in Wietze (Landkreis Celle) fertigen lässt.
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