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Streit um Freibad in HusumStadtteil verklagt Stadt

2007 wurde der Ort Schobüll in die Stadt Husum eingemeindet. Nun wollen die Husumer das Schobüller Freibad abreißen und die Schobüller ziehen vor Gericht.

Die Badestelle Schobüll eignet sich nicht immer zum Schwimmen. Da war das Freibad hinterm Ufer schon praktisch Foto: Horst Pfeiffer/dpa

Hamburg taz | Für das Örtchen Schobüll an der Nordsee kam es letzten Sommer gleich doppelt dick. Im Bericht zur Badewasserqualität wurde die dortige Meerbadestelle wegen Verschlickung als „mangelhaft“ bewertet. So eine Meldung machte früher nichts, denn es gab ja noch das Freibad direkt am Ufer aus den 1970er-Jahren. Doch das will die Stadt Husum jetzt abreißen lassen. Die Fläche soll zusammen mit dem Gelände des früheren Campingplatzes an den Investor „Destinature“ verpachtet werden. Der plant ein Naturressort mit urigen Holzhütten, wie es eines schon in Hitz­acker im Wendland gibt.

Dass Husum über Schobüll bestimmen kann, liegt daran, dass sich das Dorf 2007 eingemeinden ließ. In dem Vertrag dazu steht aber schwarz auf weiß, dass neben Kindergarten, Grundschule, freiwilliger Feuerwehr und Dorfhaus auch das Freibad bleiben soll. Wörtlich: „Die Stadt Husum garantiert den Erhalt.“

Und es wurde geregelt, dass, um die „Mitbestimmung“ zu gewährleisten, eine „Schobüller Vertretung“ gewählt wird, die bei allen den Ort betreffenden Angelegenheiten zeitig informiert und gehört werden muss. Die Vertretung gibt es, sie wird regelmäßig gewählt und hat zehn Mitglieder.

Sie und ihr Vorsitzender Stefan Henningsen waren nun gar nicht einverstanden mit dem Freibad-Abriss. Zumal das neue Naturressort lediglich eine kleine Badegelegenheit – eingebettet in den dortigen „Wellnessbereich“ – versprach. Als im Oktober die Bagger anrollen sollten, erwirkte die „Schobüller Vertretung“ im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht den Abriss-Stopp. Das Gremium sei befugt, die ehemalige Gemeinde zu vertreten und auf Einhaltung des Vertrags zu pochen, befanden die Richter. Und demnach wäre der Freibadrückbau „rechtswidrig“.

Husum will ein neues Hallenbad bauen

Doch nun entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins im Hauptverfahren, dass die „Schobüller Vertretung“ gar nicht „im eigenen Namen“ den Erhalt des Freibads fordern könne. Hätte sie doch nur „Informations- und Anhörungsrecht“. Über die Wahrung der Interessen der früheren Gemeinde habe die „Kommunalaufsicht“ zu wachen.

Stefan Henningsen ist konsterniert. „Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann sind zwangsläufig alle Eingemeindungsverträge ‚null und nichtig‘“, sagt er. „Somit wäre es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.“ Die Schobüller erwarteten weiter, dass sich Husum an den Vertrag hält. Das gelte auch für die Eingaben für den Bebauungsplan. Das Konzept des Hüttendorfs passe „eher in den Wald, aber nicht an die stürmische Küste“.

Husum argumentiert, das Freibad wäre marode, die Reparatur zu teuer. Zugleich plant die 23.000-Einwohner-Stadt den Neubau seines Hallenbades, setzt also Prioritäten.

Im Kieler Innenministerium, zuständig für die Kommunalaufsicht, musste man sich erst mal kundig machen. Beim Gemeindetag hieß es, der Fall sei sehr ungewöhnlich. Dass ein kleiner Ort von einem großen eingemeindet wird, sei in den letzten 20 Jahren nur dort passiert. Wenn es Fusionen gab, dann von eher gleich großen Gemeinden „auf Augenhöhe“. Ist wohl auch besser so.

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4 Kommentare

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  • inter pares semper ?



    "In den letzten 20 Jahren nur dort ...."



    Die Auflösung des Landkreises Münster ging mit einer erheblichen Vergrößerung der namengebenden Stadt einher, eingemeindet wurden ringsum alle 'Kleinen', die nicht an die erweiterten Nachbarkreise fielen; neun Gemeinden, um genau zu sein. In den 70-ern in BaWü oder Hessen oder NRW zumindest war dies nix Ungewöhnliches. de.wikipedia.org/w...Cnster/Hamm-Gesetz, de.wikipedia.org/w..._im_%C3%9Cberblick, de.wikipedia.org/w...eureut_(Karlsruhe)

  • In den 70-ies ham die Städte umliegende Gemeinden noch zur Eingemeindung geködert, indem se ihnen Hallenbäder* GEBAUT ham. Sic transit ....



    *PS: Die sind natürlich mittlerweile wie vieles andere Peripherie-ische auch schon wieder Betonruinen, und Geld is nur da fürs neue Spaßbad ganz woanders.

  • Schaugnmer doch mal rein

    “Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat gestern den Eilantrag der Schobüller Vertretung gegen den Rückbau des Schobüller Freibades durch die Stadt Husum abgelehnt und den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Oktober 2023 geändert.

    Das Oberverwaltungsgericht geht, anders als noch das Verwaltungsgericht, davon aus, dass der Eilantrag von der Schobüller Vertretung selbst gestellt wurde und nicht von der nicht mehr bestehenden Gemeinde Schobüll. Die Vertretung, ein auf Grundlage des Eingemeindungsvertrages aus dem Jahr 2006 gebildetes Gremium, könne jedoch nicht im eigenen Namen den Erhalt des Schwimmbades fordern, den die Stadt Husum der Gemeinde Schobüll vor der Eingemeindung vertraglich zugesagt habe. Dafür fänden sich im Eingemeindungsvertrag, der nur ein Informations- und Anhörungsrecht der Schobüller Vertretung vorsehe, keine Anhaltspunkte. Ebenso wenig sei die Schobüller Vertretung berufen, die durch die Eingemeindung untergegangene Gemeinde Schobüll bei der Durchsetzung von Zusagen aus dem Eingemeindungsvertrag zu vertreten. Auch dafür gebe der Eingemeindungsvertrag nichts her. Zur Wahrung der Interessen der nicht mehr bestehenden Gemeinde habe letztlich die Kommunalaufsichtsbehörde darüber zu wachen, ob die Stadt Husum sich durch den geplanten Rückbau des Schobüller Freibades rechtswidrig über die Zusage aus dem Eingemeindungsvertrag hinwegsetze.…“



    www.schleswig-hols...ler_Freibades.html

    Kann man ers mal nehmen. But. Vorläufiger Rechtsschutz!!



    Ihr Oberrichter anne Schlei - frach nur mal un nicht nur nebenbei!



    Kommunalaufsicht soll’s ggfls ja richten?



    Wieso heißt es zuvor:“Husum darf mit Rückbau des Schobüller Freibades beginnen“?? Husum darf vollendete Tatsachen schaffen?!



    Rechtsschutz via Kommunalaufsicht - der ins Leere geht - kommt zu spät!



    Das Gericht hat Recht nicht zu end gedacht •

  • Besser wäre es doch ein von Meerwasser gespeistes "Naturbad" in Schobüll zu bauen. Eventuell sogar mit Kelo-Sauna anbei.

    Natürlich für die Allgmeinheit zugänglich. In kommunaler Trägerschaft.

    Meerwasser-Naturbad mit Kelo Sauna in Schobüll bei Husum. Direkt an der Nordsee.

    Wouh! :-()