Streit um Folgen aus Trojaner-Einsatz: Koaliton spielt Hü und Hott

Erst fordert die CDU eine klare Gesetzeslage für den Einsatz der Trojaner. Doch als die FDP ihre skeptische Haltung ablegt, ist die Union plötzlich dagegen.

Gute Frage: Wie viel trojanisches Pferd ist erlaubt auf den Rechnern der Bürger? Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Koalition kann auch lustig sein. Wenn ihr die Streitereien zu langweilig werden, macht sie einfach einen Rollentausch - so zum Beispiel beim Trojaner. Mal fordert die Union ein Gesetz, und die FDP lehnt ab, dann fordert die FDP ein Gesetz, und die Union hält das für unnötigen Quatsch.

Als der Chaos Computer Club vorige Woche den rechtswidrigen Einsatz von Spionagesoftware bei der Überwachung von Internettelefonaten aufdeckte, war Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) schnell zur Stelle. Er versuchte, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dafür verantwortlich zu machen; sie blockiere eine spezielle gesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung. Die Ministerin dürfe deshalb "nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten werden, die es derzeit noch gar nicht gibt".

Leutheusser-Schnarrenberger fand die Forderung nach einem Gesetz zur "Quellen-TKÜ" (Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, also im Computer) wahlweise "absurd" oder "abstrus". Jetzt müsse ganz die Aufklärung der Skandale im Vordergrund stehen. Die Ministerin will in ihrer Amtszeit so wenig Sicherheitsgesetze wie möglich machen.

Alle 30 Sekunden ein Screenshot an die Polizei

Dieses persönliche Bedürfnis hat als Maxime der Politik jedoch wenig überzeugt. Schließlich setzt die Polizei - mit Billigung der Gerichte - heute schon ständig Trojaner für die Überwachung von Internettelefonaten ein und stützt dies auf die allgemeine Befugnis zum Abhören von Telefonen. Wer dies einschränken will, muss eine neue, engere Spezialregelung in der Strafprozessordnung schaffen.

Ende letzter Woche drehte sich denn auch der Wind. Leutheusser-Schnarrenberger will jetzt "einheitliche Regeln" für Bundesbehörden und Länder erarbeiten, hieß es im Focus. Dazu könnte ein ausdrückliches Verbot von Screenshots gehören, so die Ministerin laut SZ. In Bayern wurde der Trojaner dazu genutzt, alle 30 Sekunden ein Bild des Browserinhalts an die Polizei zu übertragen.

Doch kaum begann die Justizministerin, ihre Aufgabe ernst zu nehmen, war es der Union auch wieder nicht recht. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sah nun plötzlich für neue Gesetze überhaupt keinen Bedarf mehr. "Die Rechtslage ist eindeutig", erklärte Friedrich in der FAS, "für die Quellen-TKÜ gibt es eine rechtliche Grundlage". Was für eine Chaos-Computer-Regierung.

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