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Streamen, Containern, Rauchen, AsylLeben in der Grauzone

Einige Lebensbereiche in Deutschland funktionieren nach eigenen, nebulösen Gesetzen – und nicht mal schlecht.

1999 durfte man noch beim Essen rauchen: Königin Margrethe II. von Dänemark bei einem Galadinner in New York Bild: dpa

Containern – mit kleinen Makeln aus dem Müll gefischt

Fünf Packungen Nudeln, Butter, eine Kiste voller Kohlrabi, drei ziemlich reife Mangos. Alles ein bisschen vermanscht, denn irgendwo ist eine Packung Milch aufgeplatzt und ausgelaufen, sonst aber in essbarem Zustand und außerdem kostenlos. Gefischt aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes.

„Gerettet“, würden die neuen Besitzer sagen. Gerettet vor der Deponie oder Müllverbrennungsanlage. Und die Welt vor dem Verbrauch von noch mehr Ressourcen, die für die Produktion von Lebensmitteln eingesetzt werden müssten.

Knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen bundesweit jährlich im Müll, das hat eine Studie des Landwirtschaftsministeriums 2012 ergeben. Weggeworfen von Verbrauchern, die den Joghurt im Kühlschrank übersehen, von Restaurants, die die Nachfrage nach Schnitzel überschätzt haben, und von Supermärkten, die Produkte schon vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in die Tonne schmeißen.

Der größte Teil fällt dabei laut Studie in den Privathaushalten an, doch besonders augenfällig ist die Verschwendung im industriellen Maßstab: Während Verbraucher ein Brot in der Regel entsorgen, wenn sich Schimmel zeigt, geben Handel und Gastronomie Lebensmittel dann in den Müll, wenn sie demnächst nicht mehr in Ordnung sind. Lieber wegwerfen als das Brot vom Vortag zum halben Preis anbieten. Gleichzeitig soll möglichst ständig ein möglichst umfangreiches Sortiment angeboten werden. Der Ausschuss ist einkalkuliert.

Containern, mülltauchen, dumpstern – das soll zumindest einen kleinen Teil dazu beitragen, die Verschwendung zu reduzieren. Rechtlich gesehen ist das Vorgehen heikel: Auch was in den Abfalltonnen auf dem Supermarktparkplatz liegt, gehört immer noch dem Händler. Doch wenn es bei einem Diebstahl nur um „geringwertige Sachen“ – ein Wert von unter 50 Euro – geht, muss in der Regel der Geschädigte Strafantrag stellen. Und Supermarktbetreiber haben ebenso wenig Interesse an schlechter Publicity wie daran, dem Containern zu noch mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen.

Gedöns-taz

Gedöns ist Umwelt, ist, was wir essen, wie wir reden, uns kleiden. Wie wir wohnen, lernen, lieben, arbeiten. Kinder sind Gedöns, Homos, Ausländer, Alte. Tiere sowieso. Alles also jenseits der „harten Themen“. Die taz macht drei Wochen Gedöns, jeden Tag vier Seiten. Am Kiosk, eKiosk oder direkt im Probe-Abo. Und der Höhepunkt folgt dann am 25. April: der große Gedöns-Kongress in Berlin, das taz.lab 2015.

Daher reagieren die Händler unterschiedlich. Manche rüsten auf: Zäune, extra Schlösser an den Mülltonnen – dann ist die Botschaft eindeutig, und neben einer Anzeige wegen Diebstahl können auch die Vorwürfe Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch dazukommen. Ein Fall, in dem jemand alleine dafür, dass er Lebensmittel aus Supermarktmülleimern geholt hat, letztinstanzlich verurteilt worden wäre, ist bislang allerdings nicht bekannt geworden.

Andere Händler tolerieren die Aktionen nach Ladenschluss. Bei einigen hat das Vorgehen zu einem Umdenken geführt. Sie kooperieren mittlerweile mit Foodsharern - Menschen, die Lebensmittel bei der Bäckerei oder beim Supermarkt nach Ladenschluss abholen und kostenlos verteilen. SVENJA BERGT

Kirchenasyl – letzte Rettung für Flüchtlinge

Es graut vielen, wenn sie an die Bestimmungen der Dublin-Regelungen denken. Laut diesen müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, das sie als Erstes erreicht haben. Aus der Bundesrepublik können sie daher innerhalb von sechs Monaten in andere Länder abgeschoben werden. Fraglich, ob die unterschiedlichen Sozialstandards der europäischen Staaten eine menschwürdige Unterbringung der Flüchtlinge garantieren. Um eine Abschiebung zu verhindern, nutzen christliche Gemeinden Kirchenasyl. Oft ist dies letzte Zuflucht und Hoffnung für die Vertriebenen.

Rechtlich gesehen bewegt sich die seit Jahren gängige Praxis in einer Grauzone. Offiziell gibt es, auch für Gotteshäuser, keine Sonderregelungen, die Hilfe der Kirche für Flüchtlinge wird vom Staat jedoch weitestgehend toleriert. Möglicherweise auch, weil die Pfarrei in allen Fällen die zuständigen Behörden und Gerichte informiert. Flüchtlinge ohne einen legalen Aufenthaltsstatus gelten so nicht mehr als untergetaucht. Fälle, in denen Asylsuchende gewaltsam aus den Kirchengemeinden geholt werden, sind kaum bekannt.

Ziel ist es, in bestimmten Fällen, eine drohende Abschiebung zu verhindern und eine Überprüfung des Asylantrags zu erreichen. Den Respekt der Behörden vor Eingriffen in sakrale Räume nutzt die Kirche gut. Eine Studie des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (Imis) in Osnabrück aus dem Jahr 2013 zeigt, dass Kirchenasyle in der Regel Betroffene vor staatlichen Fehlentscheidungen bewahren. Nach kirchlichen Fürsprachen wird mehr als 90 Prozent der Asylsuchenden der Aufenthalt in Deutschland gewährt.

Die langjährige christlich-humanitäre Tradition gewinnt durch die verheerenden Kriege in Syrien und in der Ukraine, den Vormarsch des IS im Nahen Osten und den Umgang der Europäischen Union mit Flüchtlingen, leider, immer mehr an Bedeutung. Gegenwärtig schützt die Kirche mit über 230 Asylen 426 Frauen, Kinder und Männer. Zum Vergleich - im Januar vergangenen Jahres waren kaum 40 Fälle bekannt. MAXI BEIGANG

E-Zigarette – weder Tabakware noch Arznei

Sehen wir heute jemanden in einem Restaurant rauchen, sind wir darüber so erstaunt, als würde sich jemand, bevor er seinen gebeizten Saibling verspeist, eine Heroinspritze setzen. Dabei ist das Rauchverbot, Pardon!, der Nichtraucherschutz in Deutschland flächendeckend erst seit 2008 gesetzlich festgeschrieben.

Das Abbrennen von Tabak mag verboten sein. Das Erhitzen nikotinhaltiger Flüssigkeiten in einer E-Zigarette ist es nicht. Jahrelang wurde in der EU gestritten, ob die E-Zigarette als Tabakware einzustufen ist, was bedeuten würde, dass Nichtraucher vor ihr geschützt und Tabaksteuer erhoben werden müsste. Diskutiert wurde auch, ob die E-Zigarette als medizinisches Produkt einzustufen ist, weil sie Raucher vom Tabakkonsum entwöhnen kann, sie wäre apothekenpflichtig geworden. Für beides gab es jedoch keine ausreichenden Argumente.

Seitens des Gesetzgebers gibt es keine Einschränkung, was den Gebrauch von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen angeht. Seit April 2014 gilt die EU-Richtlinie, dass die E-Zigarette kein Arzneimittel ist. Man kann überall ungestraft dampfen. Jeder Hausherr hat natürlich das Recht, in seinem Herrschaftsgebiet die Nutzung von E-Zigaretten genauso zu untersagen wie das Verspeisen von Sushi, wenn ihm das nicht passt.

Wir wissen nicht, ob sich die E-Zigarette durchsetzen wird, ob man sie doch irgendwann als Tabakerzeugnis einstufen wird, ob die alle paar Monate hochgejazzten Pseudostudien, die behaupten, die gesundheitlichen Schäden, die die E-Zigarette verursacht, seien sogar um ein Vielfaches schlimmer als der Tabakkonsum, dazu beitragen, dass Dampfen irgendwann für schlimmer als Hitler gilt. Wir werden es sehen. DORIS AKRAP

Streaming – besser nicht bei Amazon, Netflix und Co?

Alle werben sie mit Exklusivität: die aktuellsten Folgen von „House of Cards“ nur bei Sky, „Better Call Saul“ nur bei Netflix, „Transparent“ nur bei Amazon und so weiter. Alles Quatsch. Exklusiv hat niemand irgendwas – höchstens für wenige Stunden nach der Ausstrahlung. Dann sind Links zu all diesen Serien, zu Filmen, zu Sportereignissen auf vielen Websites zu finden. Und: Das Streamen, das bloße Anschauen, ist wohl nicht illegal. „Wir (und mit uns viele andere Juristen) vertreten […] seit Langem die Auffassung, dass auch das Ansehen rechtswidriger Streams eine rechtmäßige Nutzung des Werkes ist“, schreibt die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke auf ihrer Website.

Endgültig juristisch geklärt ist die Sache aber nicht. Beim Streaming entsteht zumindest eine flüchtige Kopie der Videos auf der Festplatte. Das scheint aber nicht zu genügen, um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Das sah zumindest der Europäische Gerichtshof so.

Doch warum nutzen so viele die Streams, bei denen doch jedem klar sein muss, dass zumindest derjenige, der das Werk zugänglich macht, eine Straftat begeht? Warum schauen so viele bewusst weg beim Hinschauen? Ganz einfach: Die Sites mit den Streaminglinks haben zusammengenommen das beste Angebot – nicht in der Qualität, aber in der Breite. Die Filmstudios, die Sender, diejenigen, die die Rechte an den Serien und Filmen halten, verkaufen diese Land für Land an verschiedene Anbieter: Hier hält Netflix die Rechte an einer Serie, dort Amazon und wieder woanders Hulu. Und in den einzelnen Ländern werben diese dann mit Exklusivität, die ihnen zum Verhängnis wird.

Denn wer alles sehen will, müsste gleichzeitig Amazon-Prime-Kunde, Netflix-, Maxdome- und Sky-Abonnent sein. Das kostet. Und die Nutzung der Abos endet an Landesgrenzen. Wer im Ausland ist, kann dort mit seinen deutschen Accounts gar nichts streamen. So wie einst die illegalen Musiktauschbörsen die einzigen Orte waren, an denen der Nutzer tatsächlich ein großes Angebot an Stücken zur Auswahl hatte, sind es momentan noch die Streamingsites, die das größte Angebot vorhalten. Ganz unexklusiv. JÜRN KRUSE

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