Strafverfolgung eines Linkenabgeordneten: Repression gegen Be­ob­ach­te­r

Ein parlamentarischer Beobachter muss vor Gericht, weil er Klimaproteste begleitet hat. Die Linke will nun die Rechte von Abgeordneten stärken

Menschen in roten Anzügen rennen auf einem industriegelände

Beutin geriet ins Visier als Ende Gelände Teile von Datteln IV besetzte Foto: Björn Kietzmann

HAMBURG taz | Für De­mons­tran­t*in­nen kann es ein Schutz vor Repressionen sein, auch Jour­na­lis­t*in­nen können von der Anwesenheit parlamentarischer Be­ob­ach­te­r*in­nen profitieren. Abgeordnete des Bundestags oder von Landtagen begleiten immer wieder Protestaktionen, um zwischen Po­li­zis­t*in­nen und De­mons­tran­t*in­nen zu vermitteln, mögliches Fehlverhalten der Ordnungskräfte zu dokumentieren oder zu unterbinden.

Aber nicht immer klappt das – manchmal geraten die Par­la­men­ta­rie­r*in­nen selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden. Dem schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin, in der Linksfraktion zuständig für Energie- und Klimapolitik, entzog der Bundestag im März die Immunität, weil Beutin im Februar 2020 eine Protestaktion am Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen begleitet hatte.

Die Betreiberfirma des Kraftwerks, Uniper, zeigte ihn und 102 andere Personen, die das Gelände betreten hatten, wegen Hausfriedensbruchs an. „Aktionen, die die Sicherheit unserer Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit unserer Anlagen gefährden, können wir nicht hinnehmen“, sagt ein Sprecher des Unternehmens der taz. Am 12. August muss Beutin sich deshalb in Recklinghausen vor Gericht verantworten.

Für den Abgeordneten Beutin ist das ein klarer Versuch, Klimaproteste zu kriminalisieren, mitsamt den Beobachter*innen. „Parlamentarische Beobachtung ist der gelebte Schutz des Grundgesetzes“, sagt Beutin. „Die Kontrolle der exekutiven Gewalt staatlicher Sicherheitskräfte ist eine Kernaufgabe des Parlaments.“

Raus aus der Grauzone

Der Abgeordnete sieht das Strafverfahren in einer Reihe mit anderen Einschnitten in die Versammlungsfreiheit, die gerade die Klimabewegung besonders hart treffen. Da sei zum einen das in NRW geplante Versammlungsgesetz, das massive Einschnitte für De­mons­tran­t*in­nen vorsieht. So soll nach den Plänen von Innenminister Herbert Reul (CDU) das Tragen uniform­ähnlicher Kleidung, wie auch die weißen Maler­anzüge von Ende Gelände, verboten werden, ebenso Blockadetrainings vor Demonstrationen. Unter anderem Klima­schüt­zer*in­nen, Jugendverbände, Gewerkschaften und Fußballfans kritisieren den Gesetzesentwurf.

Mit der parlamentarischen Beobachtung habe er bislang noch nie Probleme gehabt, sagt Beutin. Das liege aber nicht an einer rechtlichen Regelung, sondern vielmehr an der Akzeptanz und dem Respekt, den er bei solchen Einsätzen von De­mons­tran­t*in­nen und Po­li­zis­t*in­nen erfahre.

Oft hätten er und seine Kol­le­g*in­nen durch ihre Anwesenheit Situationen entschärfen und Eskalationen vermeiden können. Nun reiche das offenbar nicht mehr aus. Gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, fordert er eine rechtliche Stärkung der Par­la­men­ta­rie­r*in­nen bei Demobegleitungen. Bislang befänden sich solche Einsätze in einer Grauzone.

So dürfen Par­la­men­ta­rie­r*in­nen zwar nicht in Gewahrsam genommen werden oder ihre Wohnungen und Büros durchsucht werden, solange sie Immunität genießen. Allerdings ist es ihnen auch nicht erlaubt, Maßnahmen wie Räumungen beiwohnen, wenn sich die Polizei dadurch eingeschränkt fühlt.

Unwissen bei der Polizei

Der Fall von Beutin stehe exemplarisch für die „ungerechtfertigte Kriminalisierung von Man­dats­trä­ge­r*in­nen in Bund, Land und auf kommunaler Ebene bei der Ausübung der parlamentarischen Beobachtung“, schreiben Bartsch und Beutin in ihrem Positionspapier. Oft wüssten Po­li­zei­be­am­t*in­nen nicht, wie sie im Einsatz mit Abgeordneten zu verfahren hätten. Regierungen und Staatsanwaltschaften könnten die Unklarheit nutzen, um unliebsame Par­la­men­ta­rie­r*in­nen zu kriminalisieren.

Dabei gehe es den Linkenpolitikern nicht um Sonderrechte für Abgeordnete, sondern um „den Schutz vor unverhältnismäßiger Strafverfolgung von Volks­ver­tre­ter*in­nen“. Sie fordern die Einrichtung einer Ex­pert*in­nen­gruppe, die eine Gesetzesänderung zur Stärkung der parlamentarischen Beobachtung noch vor der Bundestagswahl erarbeiten soll.

Aber auch auf der aktuellen Gesetzesgrundlage hätte die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen müssen, findet Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der Beutin in dem Verfahren vertritt. „Als Parlamentarier muss es möglich sein, Massendemonstrationen zu beobachten“, sagte er der taz. Es sei schon auffällig, dass gerade in einer Zeit, in der die Klimabewegung so stark und relevant sei, auf mehreren Ebenen verschärft gegen sie vorgegangen werde.

Das sieht der zuständige Bochumer Oberstaatsanwalt Paul Jansen anders. Von den 102 Anzeigen, die im Rahmen des Protests am Kraftwerk im Februar 2020 eingegangen seien, habe man einen Großteil der Beschuldigten nicht identifizieren können, wie er der taz sagte. Die übrigen behandele man alle gleich.

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