Straftaten in der Bundeswehr: KSK-Soldaten unter Verdacht
Verfassungsfeindliche Symbole, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch: In mindestens sechs Fällen ermitteln Staatsanwälte gegen Elitesoldaten.
In dem Schreiben aus dem Verteidigungsministerium sind auch die Tatvorwürfe aufgeführt. Sie alle wiegen schwer. Demnach geht es in einem Ermittlungsverfahren um den Vorwurf der Vergewaltigung, in einem weiteren um sexuellen Missbrauch von Kindern und den Besitz von kinderpornografischem Material. Einem anderen Soldaten wird die Misshandlung von Untergebenen vorgeworfen, einem nächsten besonders schwerer Landfriedensbruch sowie Körperverletzung und wieder einem anderen KSK-Mitglied ein besonders schwerer Eingriff in den Straßenverkehr und Abrechnungsbetrug.
Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem Fall wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. In dem Schreiben der Bundesregierung heißt es: „Dieses Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über den die Presse in der 46. Kalenderwoche berichtet hat.“ Dabei dürfte es um Vorgänge auf einer Abschiedsfeier für einen Kompaniechef handeln, während der unter anderem der Hitlergruß gezeigt worden sein soll.
FDP-Bundestagsabgeordnete haben eine gemeinsame Sondersitzung des Innenausschusses und des Verteidigungsausschusses zu sogenannten Preppern in der Bundeswehr gefordert. „Wir wollen umfassend und zeitnah von der Bundesregierung informiert werden, was an den Hinweisen auf ein größeres konspiratives Netzwerk von radikalen Preppern innerhalb der Bundeswehr mit Verbindungen zu Spezialeinheiten von Bundeswehr und Polizei dran ist“, forderte die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, am Freitag.
Die Bundesregierung müsse darlegen, „wie es zu einem solchen Netzwerk kommen konnte, was sie gedenkt, gegen dieses Netzwerk zu tun und wie sie zukünftige Netzwerkbildungen in Bundeswehr und Sicherheitsbehörden verhindern will“, sagte FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser. (dpa)
In zwei weiteren Fällen sind die Ermittlungen gegen KSK-Soldaten laut Bundesregierung bereits abgeschlossen – ebenfalls wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hier steht ein Urteil jedoch noch aus.
Mehr Fälle möglich
In dem Schreiben weist die Bundesregierung auch darauf hin, dass es sich bei der Auflistung nicht um gesicherte und umfassende Erkenntnisse handele. Weil die Strafverfolgung bei den Ländern liege, sei die Bundesregierung auf Informationen der Strafverfolgungsbehörden angewiesen. Im Klartext: Es könnten durchaus noch mehr Fälle sein.
Der Focus und die taz hatten Mitte November über den früheren KSK-Soldaten André S. und ein bundesweites Untergrundnetzwerk berichtet. Dieser hatte unter dem Alias „Hannibal“ unter anderem ein bundesweites Chatnetzwerk betreut. Mitglieder dieses Netzwerkes hegten teils gewalttätige Pläne für einen sogenannten „Tag X“ – inklusive der Vorstellung, politische Gegner zu kasernieren und zu liquidieren. Gestoßen war die Bundesanwaltschaft auf das Netzwerk im Zuge der Terror-Ermittlungen gegen den früheren Bundeswehrsoldaten Franco A.
„Hannibal“ hatte nach einer Presseanfrage der taz mitgeteilt, er werde bei weiteren Anfragen den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einschalten. Der MAD, der für den Schutz der Bundeswehr vor extremistischen Aktivitäten zuständig ist, hatte im Vorfeld der Berichterstattung und auch später noch immer wieder betont, das Amt könne derzeit keine rechtsextremen Bestrebungen in seinen Reihen erkennen.
Ermittlungen gegen „Hannibal“?
Wie Welt-Reporter Florian Flade am Donnerstag via Twitter mitteilte, soll derzeit die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen André S. führen. Hintergrund seien Übungshandgranaten und Zünder, die das Bundeskriminalamt bei Durchsuchungen in seinem Umfeld entdeckt hatte. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte das auf taz-Anfrage zunächst nicht.
Auch in Folge der Berichterstattung der taz hatte sich am Mittwoch der Verteidigungsausschuss des Bundestags mit der Angelegenheit beschäftigt – in einer denkwürdigen Sitzung, in der Verteidigungs-Staatssekretär Peter Tauber gesagt haben soll, seine Großmutter habe auch Marmeladengläser im Keller stehen. Im Anschluss hatten die Parlamentarier beschlossen, für eine nächste Sitzung Vertreter der drei deutschen Nachrichtendienste vorzuladen.
Die Aufklärung der Zusammenhänge ist selbst für Behörden manchmal schwierig, weil etwa für die Überprüfung von Soldaten der Militärische Abschirmdienst zuständig ist, für die Überprüfung von extremistischen Netzwerken außerhalb der Bundeswehr aber die Verfassungsschutzämter. Diese unterstehen den Innenministern von Bund und Ländern.
Neue Arbeitsgruppe für Reservisten
Gezeigt hatte sich das Problem am Beispiel von Reservisten, für die der MAD nur an Tagen zuständig ist, an denen sie formell, etwa zu Übungen, einbeordert sind. Um dem Problem zu begegnen hatten MAD und das Bundesverfassungsschutz im Herbst letzten Jahres eine gemeinsame „Arbeitsgruppe Reservisten“ gegründet. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Übergabestelle, die dafür sorgen soll, dass entsprechende Prüffälle einander mitgeteilt und gemeinsam bearbeitet werden können.
Beim Kommando Spezialkräfte mit Sitz im baden-württembergischen Calw handelt es sich um eine Eliteeinheit der Bundeswehr, die streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit für besondere Missionen trainiert und eingesetzt wird – und derzeit in einer erlebnisorientierten Whatsapp-Serie um jugendlichen Nachwuchs wirbt.
Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner, Linksfraktion, auf die die Anfrage zu den KSK-Soldaten zurückgeht, sagte der taz: „Diese geheime Einheit darf nicht länger gegen Demokratisierung und Öffentlichkeit abgeschirmt werden.“
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