Strafrechtler über den Fall Mollath: „Fehler müssen zugegeben werden“
Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller wünscht sich, dass die Justiz aus ihren Versäumnissen lernt. Und sie sollte ihre Gutachter öfter wechseln.
taz: Herr Müller, am Dienstag ist Gustl Mollath nach sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden und das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete eine Wiederaufnahme seines Strafverfahrens an. Wird das ein Riesenprozess?
Henning Ernst Müller: Der erste Prozess im Jahr 2006 dauerte nur einen Tag. Diesmal wird sicher gründlicher untersucht.
Was wird genau verhandelt?
Es müssen vier Fragen beantwortet werden. Hat Herr Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Widersachern zerstochen? Wenn ja, litt er dabei unter dem Wahn, dass seine Frau und viele andere sich gegen ihn verschworen haben, um Schwarzgeldgeschäfte zu vertuschen? Wenn ja, war dieser Wahn ursächlich für die Taten? Wenn ja, besteht eine Gefahr für die Allgemeinheit, falls Mollath in Freiheit bleibt.
Könnte es sein, dass Mollath am Ende erneut weggesperrt wird?
Ich glaube, er muss sich wenig Sorgen machen. Eine Gefängnisstrafe ist prinzipiell ausgeschlossen. Weil Herr Mollath im ersten Verfahren wegen möglicher Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde, darf er in der Wiederaufnahme nicht schlechter wegkommen.
52, ist Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Regensburg. Er ist einer der besten wissenschaftlichen Kenner des Falles Mollath.
Und eine erneute Unterbringung in der Psychiatrie ist nur möglich, wenn alle vier Fragen mit ja beantwortet werden. Das halte ich angesichts der dünnen Beweislage, der lange vergangenen Zeit und des derzeit sehr besonnenen Auftretens von Herrn Mollath für äußerst unwahrscheinlich – zumal es inzwischen auch unverhältnismäßig wäre.
Ist der Fall Mollath nur die Spitze des Eisbergs?
Sicher gibt es weitere Fälle unrechtmäßiger Unterbringung. Aber eine solche Massierung an richterlicher Vorfestlegung, Verfahrensfehlern, oberflächlichen Gutachten und schlechter Verteidigung ist vermutlich eine Ausnahme. Dennoch ist es wichtig, aus dem Fall Lehren zu ziehen.
Was kann die Justiz lernen?
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Die Justiz muss lernen, offener mit Fehlern umzugehen. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Damit müssen wir leben. Wenn Fehler aber nicht zugegeben werden, kann man auch nicht aus ihnen lernen. Im Fall Mollath hat sich die Justiz viel zu lange hinter der Rechtskraft alter Urteile verschanzt und eine Wiederaufnahme blockiert. Wie man gesehen hat, kann ein derart schlechtes Fehlermanagement am Ende eine massive Vertrauenskrise der Justiz verursachen.
Wenn ein Straftäter in die Psychiatrie eingewiesen wird, muss jedes Jahr neu geprüft werden, ob er noch gefährlich ist. Reicht das nicht?
Theoretisch ja, im Fall Mollath hat der Mechanismus aber versagt. Zu lange beriefen sich Richter auf alte Gutachten. Zu lange zitierten Gutachter die falschen Feststellungen des ursprünglichen Strafurteils von 2006.
Können Gutachter ein rechtskräftiges Urteil ignorieren?
Nein. Aber die Rechtskraft bezieht sich nur auf den Tenor eines Urteils, nicht auf dessen Begründung. Das heißt: die Gutachter mussten davon ausgehen, dass eine Sachbeschädigung stattgefunden hat, aber nicht dass dabei Reifen auf besonders perfide und gefährliche Weise aufgeschlitzt wurden. Letzteres war bloße Spekulation in den Urteilsgründen. Wenn es begründete Zweifel an solchen Aussagen gibt, muss ein Sachverständiger entsprechend vorsichtiger agieren. Alles andere halte ich für unprofessionell.
Gustl Mollath hat es den Gutachtern nicht leicht gemacht, indem er sich meist den Untersuchungen verweigerte …
Das stimmt. Das darf aber für die Gutachter keine Ausrede dafür sein, völlig zu ignorieren, wie ihre eigene Hypothese immer weniger mit der Wirklichkeit zu tun hatte. Sie gingen ja davon aus, dass Herr Mollath wahnhaft jeden, der ihm entgegentritt, zu den Schwarzgeld-Verschwörern zählt.
Mollath hatte zwar viel Kritik an den Verhältnissen in der Klinik, aber er stellte dabei gerade keinen Bezug zum Schwarzgeld her. Zudem wurde er nicht aggressiv, sondern beschwerte sich höflich bei den zuständigen Instanzen. Wer das als Gutachter oder Richter ignoriert, macht keine solide Arbeit.
Haben also nur Richter und Gutachter versagt, oder müssen auch die gesetzlichen Regeln geändert werden?
Es könnte helfen, dass ein Gericht nicht immer mit den gleichen Gutachtern zusammenarbeit. Wenn Gutachter ökonomisch von bestimmten Richtern abhängig werden, dann besteht die Gefahr, dass sie zu den Ergebnissen kommen, die die Richter gerne hören wollen. Besser wäre eine gesetzliche Vorgabe, dass die Gutachter für jeden Fall aus einer Liste auszulosen sind.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will, dass die untergebrachten Straftäter schon nach zwei statt fünf Jahren von neuen Gutachtern untersucht werden.
Mehr Gutachten sind aber nur dann eine Verbesserung, wenn es auch mehr gute Gerichtspsychiater gibt. Sonst wird es lediglich mehr oberflächliche Gutachten voller Textbausteine geben.
Die Ministerin schlägt auch eine gewisse zeitliche Begrenzung der Psychiatrie-Unterbringung vor …
Jede Begrenzung ist begrüßenswert. Denn die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter hat sich in den letzten zwanzig Jahren fast verdreifacht, auf heute rund 6750 Personen allein in Westdeutschland. Für mich ist das ein Hinweis, dass viele Menschen unnötig oder zumindest unnötig lange in die Psychiatrie eingewiesen werden. Diese Entwicklung sollte rückgängig gemacht werden. 1985 war Deutschland auch nicht unsicherer als heute.
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