Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Noch ein Sieg für Mollath: Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Entscheidung zweier Gerichte statt. Bayerns Justizministerin Merk erntet Kritik.
KARLSRUHE dpa | In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Gustl Mollath hat sein Anwalt scharfe Kritik an der bayerischen Justiz sowie an Ministerin Beate Merk (CSU) geübt. Die Richter in Bayern hätten Mollath mit „unverantwortlicher Leichtfertigkeit“ in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit „stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten“, warf Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack ihnen am Donnerstag in Freiburg vor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Mollaths Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die Beschwerde sei „offensichtlich begründet“, hieß es. „Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (...) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (...).“ Die Sache werde deshalb zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.
Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung der Beschlüsse wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht – „denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person“.
Die Karlsruher Richter warfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe
Ex-Mitglied über Strukturen des BSW
„Man hat zu gehorchen“
Fall Mouhamed Dramé
Psychische Krisen lassen sich nicht mit der Waffe lösen
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!