Störerhaftung in Deutschland: Dobrindt gibt‘s weiter
Freie WLAN-Hotspots sind in Deutschland nicht einfach einzurichten. Nach Ermahnung des EuGH bekräftigt Dobrindt nun den Abbau der rechtlichen Hürden.
Nach dem geltenden Recht haften Anbieter der freien Netze für einen Missbrauch der Hotspots, wenn Nutzer beispielsweise illegal Filme oder Musik aus dem Internet laden. Die Koalition debattiert seit Monaten über eine Neureglung der Störerhaftung.
„Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch“, sagte Dobrindt im Gespräch mit der „FAZ“. „Die Störerhaftung führt meiner Meinung nach nicht dazu, dass wir unkompliziert ein freies WLAN organisieren können.“ Dobrindt ging auch auf die Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof ein, der in der vergangenen Woche eine unkomplizierte Regelung in Deutschland angemahnt hatte. Er werde dem Deutschen Bundestag empfehlen, das Telemediengesetz zu überarbeiten und die Barriere beim freien WLAN für alle deutlich zu senken. „Wir brauchen ein offenes WLAN mit einfachem Zugang für jedermann.“
Dobrindt bekräftigte seine Forderung nach einem kostenlosen WLAN in Zügen. „Die Bahn hat von mir den klaren Auftrag bekommen, die Digitalisierung voranzubringen“, sagte der CSU-Politiker. „WLAN in der zweiten Klasse im ICE muss bis Ende des Jahres ausgebaut sein. Ich habe der Bahn auch noch mal gesagt, dass dieses Ziel eingehalten werden muss.“ Dazu gehörten auch Maßnahmen wie freies WLAN an Bahnhöfen.
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