Steuerreformpläne von SPD und Union: Lieber geringere Mehrwertsteuern
Niedrigere Einkommensteuer würde nur ein Drittel der Gesellschaft entlasten. Für den Rest wären weniger Mehrwertsteuern sinnvoller.
Die Mehrwertsteuer zu senken käme Geringverdienern und der Mittelschicht stärker zugute als die derzeit diskutierten Reformen der Einkommensteuer. Schon eine Reduzierung des Mehrwertsteuer-Regelsatzes von 19 auf 18 Prozent könne VerbraucherInnen jährlich um 11 Milliarden Euro entlasten, sagte Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) am Mittwoch in Berlin. Würde man zusätzlich den ermäßigten Satz für Nahrungsmittel und den öffentlichen Nahverkehr von 7 auf 5 Prozent senken, summierte sich die Entlastung auf knapp 15 Milliarden Euro. „40 Prozent der Entlastung würden an die ärmere Hälfte der Bevölkerung gehen“.
Die Steuerreformvorschläge der SPD und der Union beziehen sich ausschließlich auf die Einkommensteuer. „Für Rentner, Hartz-IV-Empfänger, Geringverdiener, aber auch die Mittelschicht sind Einkommensteuer-Reformen allerdings kaum bedeutsam“, ergänzte Bach. Denn viele Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zahlten keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer. Lediglich die Bezieher des oberen Drittels der Einkommen würden von einer Einkommensteuersenkung mehr profitieren als von einer niedrigeren Mehrwertsteuer.
Eine Senkung der Mehrwertsteuer würde mittelfristig Konsum und Import in Deutschland stärken, so Bach. Trotzdem gab es seit 2009 keine nennenswerte politische Diskussion mehr darüber.
Ein Grund ist laut Bach die Befürchtung, dass Unternehmen ihre Preise erhöhen und nichts von den Mehrwertsteuersenkungen beim Verbraucher ankommen würde. Der Wirtschaftsforscher hält diese Sorge aber für unberechtigt. Spätestens nach drei bis fünf Jahren würde die Konkurrenz zwischen den Unternehmen dazu führen, dass sie die Steuererleichterungen an die Verbraucher weitergeben.
Doch für Politiker haben Mehrwertsteuersenkungen einen wichtigen Nachteil: Der Effekt solcher Beschlüsse ist dem DIW zufolge „nicht gleich als Betrag auf dem Konto sichtbar“.
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