Steigende Energiekosten für Klimaschutz: Wer bezahlt die Wärme?

Energie wird im neuen Jahr teurer. Mieter:innen und Vermieter:innen sollen sich die Zusatzausgaben teilen, schlägt Svenja Schulze vor.

Münzen auf einer Heizung

Sollten Vermieter*innen einen Teil der Zusatzkosten übernehmen? Foto: Andrey Popov/imago

BERLIN taz | Zum neuen Jahr steigen die Energiekosten für Privathaushalte und meisten Firmen – eine Folge der Klimapolitik der Bundesregierung. Benzin und Diesel, aber auch Heizöl und Erdgas für Gebäude werden teurer, damit die Leute weniger verbrauchen und der Kohlendioxid-Ausstoß sinkt. Vor diesem Hintergrund forderte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Donnerstag, dass die Vermieter:innen einen Teil der Zusatzkosten übernehmen sollten, um die Mieter:innen zu entlasten.

Bisher ist die Rechtslage so: Die Privathaushalte und Gewerbebetriebe bezahlen die Heiz- und Warmwasserkosten komplett im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen. Deshalb geht auch der neue, zusätzliche Preis für Kohlendioxid-(CO2)-Ausstoß, der ab diesem Januar eingeführt wird, zu ihren Lasten. Anders als die SPD will die Union diese Regelung unverändert beibehalten.

Beispielrechnungen des Umweltministeriums zeigen, dass die Zusatzkosten für Heizung pro Haushalt zwischen vier und zehn Euro monatlich liegen können. Pro Jahr macht das dann etwa 50 bis 120 Euro aus.

Wie auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Finanzminister Olaf Scholz (beide SPD) schlägt Schulze nun vor, sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen jeweils die Hälfte der Zusatzkosten tragen zu lassen. Die meisten Privathaushalte würden an diesem Punkt etwas entlastet, die Immobilienbesitzer:innen dagegen belastet.

Die Immobilienwirtschaft will nicht zahlen

Schulze hält es für „unfair“, wenn die Mieter:innen alleine zahlen müssten. Schließlich hätten sie keinen Einfluss darauf, welche Art von Heizung im Haus installiert sei. Diese Entscheidung liege bei den Besitzer:innen der Gebäude. Diese seien „in der Verantwortung“, so Schulze, und müssten „die Auswirkungen“ des neuen CO2-Preises ebenso „zu spüren bekommen“.

Lukas Siebenkotten, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, sieht das genauso. Mit dem Unterschied, dass er den Vermieter:innen gerne die kompletten Zusatzkosten für Heizenergie aufbrummen würde. Das forderte auch Sören Bartol, ein Vizevorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen würde sich dagegen mit der 50-50 Aufteilung zufrieden geben.

Die Union dagegen hält das für falsch. „Die geplante Umwälzung der CO2-Kosten auf Vermieter stellt einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips dar“, sagte Jan-Marco Luczak, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der CDU-CSU-Fraktion. Die Ausgaben für Heizung seien ja in erster Linie vom individuellen Verhalten der Mieter:innen abhängig. Sollten ärmere Haushalte mit dem CO2-Preis überfordert sein, könne eventuell ein staatlicher Fonds helfen, so Luczak.

Die ablehnende Position unterstützt der Immobilienbesitzer-Verband Haus & Grund. Für den sozialen Ausgleich höherer Heizausgaben habe die Regierung bereits gesorgt, indem sie beispielsweise das Wohngeld erhöht habe, sagte H&G-Mitarbeiter Matthias zu Eicken.

Das zuständige Bundesministerium für Inneres und Wohnen unter Horst Seehofer (CSU) hat bisher keinen eigenen Vorschlag zur Forderung der SPD-Ministerien entwickelt. „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, teilte ein Sprecher mit. Ob die Koalition diesen Konflikt lösen kann, ist unklar. Mit der nahenden Bundestagswahl dürfte es zunehmend schwieriger werden, Kompromisse zu finden.

Unter dem Strich belastet der zusätzliche CO2-Preis im Verkehrs- und Gebäudesektor Privathaushalte und Firmen mit etwa sechs Milliarden Euro in 2021. Einen Teil der Mehrkosten hat die Bundesregierung ausgeglichen, indem die Umlage für Ökostrom (EEG-Umlage) sinkt und das Wohngeld steigt – aber eben nur einen Teil. Mit der Heizkosten-Regelung, die Schulze nun angeregt, würden die Zusatzkosten überwiegend an die Verbraucher:innen zurückerstattet.

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