Staatliche Finanzierung der NPD: Kein Geld für Nazis
Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Das beantragen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag.
In dem Antrag, der der taz als Entwurf vorliegt, heißt es unter anderem, die NPD sei eine „verfassungsfeindliche“ Partei. Insbesondere sei sie einem „völkischen Denken“ verpflichtet, bei dem die Anerkennung als Deutscher an „rassische Kriterien“ gebunden sei.
Der Antrag baut im ersten Schritt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017 auf. Damals hatte das Gericht festgestellt, die NPD strebe an, die freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands zu beseitigen. Die Richter lehnten damals jedoch ein Verbot ab, da die NPD offensichtlich keine Chance habe, ihre Ziele zu erreichen. Es fehle ihr die „Potentialität“.
Im zweiten Schritt belegen die Autoren des Antrags, die Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, dass sich der Charakter der NPD seither nicht verändert hat. Sie stützen sich dabei auf eine umfangreiche Materialsammlung der Verfassungsschutzämter. Die Innenminister von Bund und Länder versicherten zudem, dass es nach wie vor keine staatlichen Spitzel in der NPD-Führung gibt.
Die AfD enthielt sich bei der Entscheidung
Der Antrag der drei Staatsorgane beruft sich auf eine Grundgesetzänderung vom Juli 2017. Als Reaktion auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren wurde damals in Artikel 21 ein zusätzliches Verfahren eingeführt, mit dem verfassungsfeindliche Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Das Verfahren zielt auf Parteien wie die NPD, die nur wegen ihrer Schwäche nicht verboten werden können. Auch in diesem Verfahren muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bejaht es den Ausschluss von staatlichen Zuschüssen, wären zugleich auch private Parteispenden an die NPD nicht mehr steuerbegünstigt.
Zwischen Februar und April 2019 beschlossen Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag, einen derartigen Antrag zu stellen. Im Bundesrat stimmten alle 16 Länder dafür. Und im Bundestag votierten alle Fraktionen außer der AfD für den Antrag. Die AfD enthielt sich mit formalen Argumenten, der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner bezeichnete die NPD aber als „zutiefst widerliche Partei“.
Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung haben nur Parteien, die bei Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent erzielen; bei Landtagswahlen ist ein Prozent Stimmanteil erforderlich. Im Jahr 2018 hatte die NPD Anspruch auf 878.325 Euro.
Zuletzt sanken die Zuschüsse ohnehin drastisch
Als Folge der guten AfD-Ergebnisse sinken jedoch die Stimmanteile der NPD und damit auch die Finanzansprüche immer weiter. So erreichte die NPD bei der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen, allein dadurch fällt der Anspruch auf Zuschüsse im Jahr 2019 um rund 300.000 Euro.
Weitere Reduzierungen werden sich wohl aus den Landtagswahlen im Herbst ergeben. In Brandenburg tritt die NPD gar nicht mehr an. In Sachsen und Thüringen dürfte sie unter der Ein-Prozent-Schwelle bleiben. Der Finanzierungsanspruch könnte sich dann nur noch auf die Wahlergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern (2016: 3,0 Prozent) und Sachsen-Anhalt (2016: 1,9 Prozent) stützen. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag einige Jahre liegen lässt, wäre er vielleicht sogar hinfällig, weil die NPD dann wohl gar keinen Anspruch auf Staatsgeld mehr hat.
Bevor das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der drei Staatsorgane entscheidet, muss es noch über eine Organklage der NPD befinden, die der taz ebenfalls vorliegt. Die NPD hält die Grundgesetzänderung von 2017 für verfassungswidrig, weil die „Chancengleichheit der Parteien“ zum änderungsfesten Kern des Grundgesetzes gehöre. Der Eingriff in die Chancengleichheit sei nicht mit dem Schutz der Demokratie zu rechtfertigen, so NPD-Anwalt Peter Richter, da bei der Finanzierung ja nur solche Parteien benachteiligt werden sollen, die eh keine Chance haben, die Demokratie zu beseitigen.
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