Staatenlos in Deutschland: Laut Kommission kein Härtefall
Die Zukunft von Robert A. ist weiter ungewiss. Am Freitag hat die sächsische Härtefallkommission entschieden, sich nicht für ihn auszusprechen.
Robert A. und sein Anwalt Ulrich Tronczik zeigten sich auf taz-Anfrage enttäuscht vom Abstimmungsergebnis. „Ob sich die aktuell migrationsfeindliche Stimmung darauf ausgewirkt hat, vermag ich nicht zu sagen“, kommentierte Tronczik. Weiter wollten sie sich am Freitag zunächst nicht äußern. Für A. heißt das, an seiner Ausgangslage ändert sich nichts: Ihm droht eine Abschiebung in ein Land, in dem er noch nie war: nach Serbien.
Nachdem seine Eltern 1993 vor dem Jugoslawienkrieg geflohen waren, kam er in den Niederlanden zur Welt und dann mit acht Monaten nach Deutschland. Als Kind lebte er in einer Geflüchtetenunterkunft in Aue im Erzgebirge. Später zog er nach Chemnitz, wo er Freundschaften schloss, sich bei Vereinen und den Grünen engagierte. Allerdings lebte er immer nur geduldet in Sachsen, weil seine Identität für die Behörden ungeklärt war.
Unter anderem, um die Duldung zu verlängern, musste A. alle paar Monate zur Ausländerbehörde. Weil er – trotz vorliegender Angebote – keine Arbeitserlaubnis bekam, lebte er von Sozialleistungen. 2019 wurde er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er habe Fehler gemacht, die er bereue, sagte Robert A. der taz dazu. Die Ausländerbehörde begründet damit aber ein besonderes Abschiebeinteresse.
Abschiebung im Juli abgebrochen
Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, versuchte Robert A. über Jahre seine Identität zu klären. Nachdem das in diesem Jahr gelungen war, nahm die Polizei ihn bei einem Besuch in der Ausländerbehörde fest. Wenige Tage später fuhr sie ihn zum Flughafen nach Frankfurt am Main. In Chemnitz, der Heimatstadt von Robert A., gab es Protest: mehr als zweihundert Menschen demonstrierten gegen seine Abschiebung und online unterzeichneten Tausende eine Petition dagegen.
Dann brach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) überraschend die Abschiebung ab. Robert A. war bereits am Flughafen, als sein Anwalt ihn anrief und darüber informierte. Schuster hatte erklärt, die Landesdirektion, die zuständige Behörde, solle den Fall prüfen. Wie weit diese Prüfung ist? Auf Anfrage der taz hieß es bislang dazu: „Die Erörterung durch die Härtefallkommission ist abzuwarten.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag