Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Polizei registriert mehr Fälle
Die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche steigt an. Besonders hoch ist der Anstieg bei Jugendpornos. Das könnte mit KI zu tun haben.
Foto: Annegret Hilse/reuters
„Digitale sexualisierte Gewalt ist Alltag für Jugendliche“, sagte Kerstin Claus am Dienstag im Haus der Bundespressekonferenz. Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fasste damit die Statistik für das Jahr 2025 zusammen, die sie gemeinsam mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und dem Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, vorstellte.
Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der sexuellen Missbrauchsfälle an Kindern unter 14 Jahren auf 17.126 – ein Plus von 4,7 Prozent gegenüber 2024. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren wuchs die Zahl auf 1.239 Fälle, ein Anstieg um 4 Prozent.
Wie immer gilt bei Polizeistatistiken: Sie erfassen nur angezeigte Fälle. Die Statistik zeige lediglich das Hellfeld, sagte auch Innenminister Dobrindt. Er rechne mit einem deutlich größeren Dunkelfeld, das er nicht beziffern könne.
So drastisch die hohen Zahlen im Hellfeld auch seien, sagte Kerstin Claus: „Es bleiben blinde Flecken.“ Denn sie zeigten gerade nicht, wie sehr Jugendliche zur Zielscheibe von Tätern – gerade im Internet – würden. „Cybergrooming“ sei zum Beispiel nur dann strafbar, wenn es explizit Kinder unter 14 Jahren betreffe, obwohl mehr als ein Drittel aller Jugendlichen davon Opfer würden.
Erpressung mit intimen Bildern sind nicht in der Statistik
Beim sogenannten Cybergrooming suchen Täter gezielt über das Internet Kontakt zu Kindern, um sexuelle Handlungen anzubahnen. Strafbar ist die Kontaktaufnahme, wenn sie mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen.
Die Erpressung mit intimen Bildern, das sogenannte Sextortion, sei zwar strafbar, aber falle nicht unter Sexualdelikte, erklärte Claus. Dementsprechend komme Sextortion auch nicht im Lagebild vor.
Die Kriminalität mit kinderpornografischen Inhalten ist im vergangenen Jahr leicht um 2,7 Prozent auf 41.677 Fälle gesunken. Im Gegensatz dazu erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornografischen Inhalten einen Höchstwert von 11.515 Fällen – ein Anstieg um fast 20 Prozent zum Vorjahr.
Innenminister Dobrindt spricht von einem „dramatischen Befund“, der unter anderem auf die neuen Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz zurückführen sei. Es sei für Kriminelle sehr einfach, bereits bestehendes Missbrauchs-Material mithilfe von KI noch mal zu verändern.
100.000 Hinweise aus den USA
Laut BKA-Chef Holger Münch hat seine Behörde im vergangenen Jahr über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise von der gemeinnützigen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) aus den USA bekommen. NCMEC leitet verdächtige IP-Adressen an die deutschen Behörden weiter.
Von europäischen Anbietern bekomme das BKA jährlich etwa 2.000 Hinweise, sagt Münch. Diesen „überschaubaren Erfolg“ führt er auf die europäische Rechtslage zurück und fügt hinzu: „Das Vorbild ist da die USA.“
Konstantin von Notz ist Innenpolitiker der Grünen im Bundestag. Er kritisiert, die Strafverfolgung von Sexualdelikten werde dadurch geschwächt, dass die Politik über „Massenüberwachungsinstrumente“ diskutiere, anstatt zielgerichtete, rechtssichere Maßnahmen umzusetzen.
Die Bundesregierung hat Ende Juni ein Gesetz zur dreimonatigen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen in den Bundestag eingebracht. Von Notz sagt, es sei fraglich, ob diese Vorratsdatenspeicherung überhaupt rechtssicher sei.
Mit seinen Bedenken hat er auch die Bundesregierung konfrontiert. Die weist seine Anfrage brüsk zurück: „Die Bundesregierung sieht im Übrigen weder ‚erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken‘ noch europarechtliche Risiken.“ Auf ein von der Europäischen Kommission initiiertes Folgenabschätzungsverfahren zum Thema Vorratsdatenspeicherung wolle die Regierung nicht warten.
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