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Sexualisierte GewaltBundesrat will K.-o.-Tropfen schärfer bestrafen

Gelten K.-o.-Tropfen künftig als „gefährliches Werkzeug“ bei Sexualdelikten? Der Bundesrat stimmte dafür. Beschließen müsste das auch der Bundestag.

K.-o.-Tropfen: werden in der Regel von Männern in Drinks geschüttet Foto: Christian Thiele/dpa

Berlin taz | Der Bundesrat will härtere Strafen beim Einsatz von ­­K.-o.-Tropfen in Zusammenhang mit Sexual- und Raubdelikten. Ein entsprechender Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen fand in der Länderkammer am Freitag eine deutliche Mehrheit.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen K.-o.-Tropfen im Strafgesetzbuch neu als „gefährliches Werkzeug“ im Paragrafen 177 verankert werden. Dieser regelt unter anderem Straftaten wie sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung. Bisher umfasst der Begriff „gefährliches Werkzeug“ nur feste Gegenstände wie Messer, Glasflaschen oder auch Kugelschreiber, die zum Zustechen verwendet werden. Flüssige Substanzen wie K.-o.-Tropfen fallen bislang nicht darunter und werden rechtlich anders behandelt.

„Ob die Tatwaffe fest wie ein Messer oder flüssig wie K.-o.-Tropfen ist, darf keinen Unterschied machen“, sagte Benjamin Limbach, grüner Justizminister von Nordrhein-Westfalen, vor dem Bundesrat. Wer mit einer derart gefährlichen Substanz ein Opfer handlungsunfähig mache, handle mit derselben kriminellen Energie wie jemand, der ein Messer verwende.

Bereits jetzt ist es zwar strafbar, K.-o.-Tropfen zum Ermöglichen eines sexuellen Übergriffs anzuwenden. „Das K.-o.-Mittel stellt ein Mittel zur Überwindung eines Widerstandes dar, sodass Freiheitsstrafen von 3 bis zu 15 Jahren verhängt werden können“, erklärte Anja Schmidt, Expertin des Deutschen Juristinnenbunds, kürzlich in einem Interview mit der taz. Mit dem Gesetzesentwurf möchte der Bundesrat nun aber den Mindeststrafrahmen anheben: von 3 auf 5 Jahre.

Rhein fordert mehr Licht und Fußfesseln

Diese Verschärfung sei ein wichtiges Signal an die Opfer und zugleich eine klare Ansage an potenzielle Täter, betonte Minister Limbach. Auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) äußerte sich zum Vorstoß: Das Thema sei Teil des größeren gesellschaftlichen Problems der Gewalt gegen Frauen. „Täglich findet in unserem Land ein Femizid statt“, sagte Rhein.

Deshalb brauche es ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Gewalt gegen Frauen wirksam einzudämmen – etwa durch bessere Beleuchtung in Straßenunterführungen, eine verstärkte Polizeipräsenz oder auch die vermehrte Anwendung von elektronischen Fußfesseln.

Als Nächstes muss sich der Bundestag mit der K.-o.-Tropfen-Regelung befassen. Limbach forderte eine zügige Entscheidung. Der Sommer stehe vor der Tür – und damit viele Partys und Festivals, bei denen das Risiko für potenzielle Opfer besonders hoch sei.

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4 Kommentare

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  • Wie üblich ist der Haken der, dass härtere Strafen kaum mehr abschrecken, denn wer sowas tut, rechnet ja erst gar nicht damit erwischt zu werden. "Na gut, zwei Jahre Knast nehme ich locker in Kauf, aber nicht fünf Jahre!" sagt kein Mensch.

    Was abschreckt ist eine hohe Überführungsrate samt schneller Bestrafung, wobei es fast egal ist, wie hoch die Strafe dann ausfällt. Das umzusetzen ist aber viel schwieriger als einfach höhere Strafen zu beschließen, das ist schließlich supereinfach. Wenn auch nutzlos außer für ein gutes Gefühl ("Wir haben was getan!"). Billige Symbolpolitik ändert nichts.

  • OZ "Bundesrat will K.-o.-Tropfen schärfer bestrafen"...

    Oh, da müssten sich die K.-o-Tropfen echt mal vorsehen... Sonst kommen sie on den Knast. Liebe taz, wie wäre es mit etwas sprachlicher Sorgfalt? Insbesondere bei so relevanten Themen nervt der Schlendrian.

    • @DemianBronsky:

      Es handelt sich um ein allgemein gebräuchliches, bekanntes rhetorisches Mittel: Mord, Rasen, KO Tropfen werden bestraft, Tropen und Ellipsen genauso wenig wie Zeugmata oder Brachylogien. Und nein, das sind keine Eckligkeiten, sondern rhetorische Mittel zu denen es nette Wikipediaartikel gibt.



      Hier noch Eines: Ceterum censeo, die härtere Bestrafung von KO-Tropfengebrauch ist überfällig.

  • Wieso ist eigentlich immer von "sexualisierter" nicht "sexueller Gewalt" die Rede? KO Tropfen sind eindeutig letzteres.