Missbrauch in der katholischen Kirche: Nicht mehr als eine Entschuldigung
Ein Jahr nach dem Missbrauchsgutachten ziehen Kardinal Marx und das Erzbistum München Bilanz. Von sexueller Gewalt Betroffene kommen nicht zu Wort.
Das Gutachten von 2022 umfasst rund 1.700 Seiten, die beauftragte Anwaltskanzlei listet mindestens 497 Opfer und 235 mutmaßliche Täter auf. Auch dem kürzlich verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. wurde im Gutachten vorgeworfen, gegen einen des Missbrauchs beschuldigten Kleriker nichts getan zu haben. Mehrfach hatten die Kirchenvertreter eine umfassende Aufarbeitung angekündigt. Eine persönliche Konsequenz, wie etwa den Rücktritt von Kardinal Marx, hatte dieser damals mit Verweis auf die Aufarbeitungsarbeit abgelehnt.
Um ihre Bemühungen des vergangenen Jahres zu zeigen, spielten die Vertreter*innen des Erzbistums zunächst einen Film ab. Mehrfach ist darin die Rede davon, dass die Betroffenen mehr zu Wort kommen müssen. Sie hätten den Blick für die Betroffenen nicht wirklich gehabt, gibt Marx etwa rückblickend zu. „Das war unser größtes Defizit“. Auch Christoph Klingan, Generalvikar des Erzbischofs, sagt, dass der Kontakt mit den Betroffenen zu kurz gekommen sei. Dann holt er im Einspieler ein Buch über sexuelle Gewalt aus dem Schrank.
Trotz dieser vermeintlichen Einsicht kommen bei der Vorstellung der Aufarbeitungsbilanz keine Vertreter*innen des Betroffenenbeirats des Erzbistums München und Freising zu Wort.
Täter*innen bleiben unerwähnt
Stattdessen berichten die kirchlichen Mitarbeiter*innen von einer Anlauf- und Beratungsstelle, die im Sommer 2022 zu einer Stabsstelle „Beratung und Seelsorge für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese“ ausgebaut wurde. Insgesamt sind dort bislang 316 Anrufe eingegangen, hinzu kommen 57 weitere Meldungen zu sexualisierter Gewalt bei der Stelle für die Prüfung von Verdachtsfällen.
Es habe viele Gespräche mit Betroffenen gegeben, heißt es. „Missbrauch ist und bleibt eine Katastrophe“, betont Marx. Doch die Täter*innen bleiben ein Jahr später unerwähnt. Auch zu einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein halten sich Marx und Co bedeckt. Ein Missbrauchsopfer hatte im Juni 2022 eine Feststellungsklage gegen den inzwischen verstorbenen Ex-Papst Benedikt XVI., gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie den Ex-Priester H. eingereicht. Am 28. März soll im Verfahren ein erster mündlicher Verhandlungstermin stattfinden. Weiterer Streitpunkt sind Entschädigungszahlungen an Betroffene. Bei diesem Thema will man für mehr Transparenz sorgen.
„Missbrauch ist kein Versehen, sondern immer eine geplante Tat“, sagt Christine Stermoljan, Leiterin der Stabsstelle Prävention im Erzbischöflichen Ordinariat. Es habe Schulungen für alle Mitarbeiter*innen gegeben sowie kindgerechte Aufklärung in allen Einrichtungen, um für das Thema zu sensibilisieren. Alle müssten Schutzkonzepte zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt vorlegen. Im Frühjahr wurde zudem ein neuer Verhaltenskodex zur Prävention von sexualisierter Gewalt erlassen.
Doch tut die Kirche genug? Bereits im Dezember 2022 kritisierte der bayerische Justizministers Georg Eisenreich (CSU) die Arbeit der Kirchen als nicht ausreichend. Im Verfassungsausschuss des Landtags sprach er sich für eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene von Missbrauch in der Kirche aus. Diese Kritik wies Marx entschieden zurück: „Ich wehre mich gegen den Vorwurf: ‚Die Kirche tut nichts, sie kann nichts.‘“ Es sei wünschenswert, dass der Staat aktiv wird gegen sexualisierte Gewalt, aber dann überall, auch in öffentlichen Institutionen.
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