Am 2. Juni 2019 wurde der CDU-Politiker und ehemalige Kassler Regierungspräsident Walter Lübcke vor seinem Wohnhaus im hessischen Wolfhagen-Istha durch einen Kopfschuss getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig. Bereits der NSU hatte Walter Lübcke schon Jahre zuvor auf einer Feindesliste geführt. 2015 kam es außerdem auf einer Bürgerversammlung in Lohfelden zu einer geplanten Erstaufnahmeunterkunft zum Eklat. Nachdem Lübcke dort mehrmals beschimpft und ausgebuht worden war, sagte er. „Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Daraufhin wurde er im Netz von Rechts massiv beschimpft und bedroht.
Vor fünf Jahren wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen. Seine Familie appelliert, neuem Hass entgegenzutreten.
Der Hessische Landtag debattiert den Abschlussbericht des Lübcke-Untersuchungsausschusses. Die Opposition wirft der CDU schwere Versäumnisse vor.
Der U-Ausschuss zum Lübcke-Mord endet. Die Koalition verwehrte sich klaren Botschaften gegen Rechts. Davon zeugt der Abschlussbericht.
Die hessische Koalition legt einen eigenen Bericht über den Mordfall Lübcke vor. Der ist 500 Seiten stark – und räumt Fehler der Behörden ein.
Der BGH bestätigt den Teil-Freispruch des mutmaßlichen Verkäufers der Mordwaffe Walter Lübckes. Der Mann muss nicht nochmal vor Gericht.
Den Prozess gegen den Mörder von Walter Lübcke hat ein Theaterkollektiv verfolgt. Doch ihr Stück über die Wahrheitsfindung bleibt oberflächlich.
Walter Lübckes Mörder beruft sich in Wiesbaden auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In einer Stellungnahme artikuliert er Reue.
Der BGH hat den Freispruch von Markus H. bestätigt. Es bleiben aber offene Fragen – die nun außerhalb der Gerichte aufgeklärt werden müssen.
Bundespräsident Steinmeier erinnert an die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen. Er mahnt zu mehr Zivilcourage.
Der Bundesgerichtshof verwarf alle Revisionen gegen das Urteil zum Mord an Walter Lübcke. Auch der Teilfreispruch für Ernsts Kumpel Markus H. bleibt.
Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Stephan Ernst für den Mord an Walter Lübcke lebenslang in Haft muss. Auch das Urteil gegen Markus H. bleibt bestehen.
Nach dem Mord an Walter Lübcke gab es eine Verurteilung und zwei Freisprüche. Der Bundesgerichtshof prüft diese Entscheidungen.
Ab Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof über die Revisionen zum Mordurteil im Fall Walter Lübcke. Seine Familie hofft auf einen neuen Prozess.
2015 sperrte Hessens Verfassungsschutz die Akte von Stephan Ernst. Interner Widerstand dagegen wurde offenbar übergangen.
Der Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke bleibt ein Fanal, eine Zäsur war er nicht. Die Gefahr des Rechtsextremismus ist längst nicht gebannt.
Ein Rentner, der dem Lübcke-Mörder die Tatwaffe verkauft haben soll, wird freigesprochen. Wo die Waffe sonst hergekommen sein könnte, bleibt offen.
Elmar J. soll dem späteren Mörder Walter Lübckes die Tatwaffe beschafft haben. Seit Mittwoch steht er vor Gericht – und streitet fast alle Vorwürfe ab.
Im Untersuchungsausschuss stimmten CDU und Grüne mit der AfD gegen die Opposition. Eine Zeugin soll in einer geheimen Sitzung aussagen.
Bei rechtem Terror bleibt in der Öffentlichkeit das Bild vom Einzeltäter dominant. Das zeigt auch der Fall des Neonazis Uwe Behrendt.