Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke: Waffenlieferung bleibt unaufgeklärt
Ein Rentner, der dem Lübcke-Mörder die Tatwaffe verkauft haben soll, wird freigesprochen. Wo die Waffe sonst hergekommen sein könnte, bleibt offen.
Leipzig taz | Es muss eine Enttäuschung für die Familie von Walter Lübcke sein. Über die Medien verfolgten die Angehörigen den Prozess gegen Elmar J., den möglichen Waffenverkäufer an den Mörder ihres Mannes und Vaters, hatte ihr Sprecher zu Beginn erklärt. Am Mittwoch aber, als der 66-jährige Elmar J., weitgehend freigesprochen wird, will sich die Familie nicht äußern.
Das Landgericht Paderborn sah es nicht als sicher erwiesen an, dass Elmar J. 2016 tatsächlich die Tatwaffe an den Lübcke-Mörder Stephan Ernst verkaufte. Mit dem Rossi-Revolver wurde der damalige Kasseler Regierungspräsident und CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse vor seinem Haus erschossen.
Die Anklage gegen J. lautete auf fahrlässige Tötung. Der Rentner aber bestritt dies über seinen Anwalt vor Gericht: Er habe Ernst zwar Waffen verkauft, aber nicht diese. Auch ein Nachbar von ihm bestätigte das im Prozess.
Der Waffenverkauf sei ihm nicht zweifelsfrei nachweisbar, sagte ein Gerichtssprecher der taz nach dem Freispruch am Mittwoch. Verurteilt wurde Elmar J. dagegen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro für den unerlaubten Besitz von 106 Patronen.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende wie die Verteidigung wegen der unklaren Beweislage Freispruch für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gefordert. Zuvor hatte das Gericht einen Antrag der Staatsanwalt abgelehnt, das Verfahren auszusetzen. Die Ankläger wollten eine Aussage von Ernst selbst im Prozess abwarten – die bisher ausblieb, weil er gegen seine Verurteilung für den Mord an Lübcke Revision einlegte und im Prozess gegen Elmar J. von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte. Das Gericht hatte dessen Aussage aber über Zeugen in den Prozess eingeführt und nichts weiter Aufhellendes mehr erwartet.
Ernst war im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie er an seine Tatwaffe kam, mit der er Walter Lübcke erschoss, bleibt ungeklärt. Ernst hatte den CDU-Politiker auf der Terrasse seines Hauses erschossen. Der Täter hatte dies mit Lübckes Kritik an Geflüchtetenfeinden begründet. In Hessen läuft derzeit noch ein Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord. Eine Klärung der Frage nach der Herkunft der Waffe ist aber auch hier ungewiss.
Leser*innenkommentare
Fabian Wetzel
Kann mir bitte ein Jurist diese Anklage erläutern. Ich verstehe nicht, wieso eine verkaufte Waffe fahrlässige Tötung sein soll. Wieso nicht illegaler Waffenhandel oder Beihilfe zum Mord - ok, meiner Meinung nach weit hergeholt, aber wenigstens logisch.
Fahrlässige Tötung dafür, dass man Jahre vor einem Mord die Waffe verkauft hat, bitte was?