Schweizer Volksabstimmung: Klares Ja für Zuwanderung
Die rechtskonservative SVP wollte in der Schweiz eine Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen. Die Bürger*innen verhinderten das.
Für einen Erfolg der Initiative hätte es nicht nur der absoluten Mehrheit aller Stimmbürger*innen bedurft, sondern zugleich auch einer Mehrheit in über der Hälfte aller 26 Kantone und Halbkantone. Sie wurde nur in vier Kantonen erreicht.
Alle anderen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Kirchen des Landes hatten die Initiatve der SVP abgelehnt. Ihre Annahme hätte höchstwahrscheinlich das Ende der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bedeutet. Diese sieben Abkommen hatte das Volk bei einer Abstimmung im Jahr 2000 mit 67,2 Prozent abgesegnet.
Die Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es erlaubt SchweizerBürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zuleben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche umgekehrt.
SVP warnte vor „Massenzuwanderung“
Ein von der SVP gegründetes und finanziertes Komitee, das gegen die Personenfreizügigkeit ist, hatte die Begrenzungsinitiative mit der Forderung nach einer „,maßvollen Zuwanderung“ eingereicht. Laut Komitee herrsche in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Nach Auffassung der Berner Bundesregierung (Bundesrat) ist hingegender bilaterale Weg, den die Schweiz gewählt hat, der richtige. Er habe es erlaubt, auf die Bedürfnisse der Schweiz und seiner Bürger*innen zugeschnittene Lösungen zu finden. Die bilateralen Abkommen garantierten ausgewogene Beziehungen zu der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Ohne diese Abkommen wären Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr.
Bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative hätte der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln müssen, was die EU bislang strikt abgelehnt hat. Bei einem Scheitern der Verhandlungen hätte der Bundestag so das Abkommen zur Personenfreizügigkeit innerhalb von weiteren 30 Tagen einseitig kündigen müssen. In diesem Fall käme die Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden außer Kraft treten.
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