Schröder muss Bundestagsbüro aufgeben: Altkanzler wird abgewickelt
Wegen seiner Putin-Nähe soll Gerhard Schröder sein Bundestagsbüro verlieren. Auch generell will die Ampel Kanzler:innen-Privilegien überprüfen.
Doch davon steht nun nichts im Entwurf. Stattdessen wird die Abwicklung damit begründet, dass „Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt.“ Das im Büro verbliebene Personal solle das Büro abwickeln. Die Stellen würden nach dem 19. Mai nicht mehr nachbesetzt, die Inhaber würden anderweitige Aufgaben außerhalb des Büros wahrnehmen.
Eine Anfrage der Linkspartei hatte offengelegt, dass die Personalausgaben für das Büro sich im vergangenen Jahr auf 407.000 Euro beliefen.
Dass der Vorstoß aber natürlich damit zusammenhängt, dass Schröder nach wie vor auf der Gehaltsliste des russischen Staates steht, etwa als Aufsichtsratsvorsitzender des Energiekonzerns Rosneft, bestätigte der taz der Grüne Haushaltspolitiker Sven Kindler, der am Entwurf beteiligt war. Er sagte: „Gerhard Schröder ist nur noch als Lobbyist für russische Staatsunternehmen tätig, nicht mehr im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Somit entfällt der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers.“
Union fordert auch Bezüge zu streichen
Wegen seiner Nähe zum Regime Putin hatten mehrere Politiker:innen, darunter auch SPD-Außenpolitiker Michael Roth, Sanktionen gegen Schröder gefordert. Die Union wollte am Donnerstag einen eigenen Antrag in die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses einbringen. Darin fordert sie, auch Versorgungsleistungen und die Reisekosten des Altkanzlers zu streichen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Katja Mast erklärte, diese Möglichkeit habe man geprüft, aber verworfen, weil eine Streichung verfassungsrechtlich bedenklich sei. Es handle sich beim Gehalt um Eigentumsansprüche.
Dem Entwurf der Ampel zufolge soll Schröder also sowohl sein Ruhegehalt behalten, welches 35 Prozent des Gehalts des derzeitigen Amtsinhabers entspricht, als auch seine staatlich bezahlten Personenschützer.
Anders als die Kanzler:innenrente ist die Büroausstattung ehemaliger Amtsinhaber:innen bislang nicht gesetzlich geregelt, sondern folgt der Tradition. Die Ampel strebt nun eine Regelung an, die laut Beschlussentwurf sicherstellt, „dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgt und nicht mehr statusbezogen.“ Der Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, dies künftig sicherzustellen.
Das würde bedeuten, dass auch bei Angela Merkel künftig regelmäßig geprüft wird, ob ihre Verpflichtungen als Ex-Kanzlerin tatsächlich so umfangreich sind, dass sie dafür ein Büro mit sieben Mitarbeiter:innen braucht. Die Bundesregierung soll dem Haushaltsausschuss bis 1. November berichten, ob weitere Regelungen notwendig sind.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Keith Kelloggs Wege aus dem Krieg
Immer für eine Überraschung gut
Rauchverbot in der Europäischen Union
Die EU qualmt weiter
Antisemitismus in Berlin
Höchststand gemessen
Ampel-Intrige der FDP
Jetzt reicht es sogar Strack-Zimmermann
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich