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Scharia-Gesetze in BruneiClooneys wollen weiter protestieren

Brunei setzt die Vollstreckung der Todesstrafe für Schwule aus. Drakonische Strafen bleiben. George Clooney führte den Protest an und macht weiter.

Die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney mit ihrem Mann Foto: dpa

Berlin taz | Das südasiatische Sultanat Brunei setzt nach internationalen Protesten die Vollstreckung der Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Männern und außerehelichen Sex aus. Anfang April war ein verschärftes islamisches Scharia-Strafrecht in Kraft getreten, nachdem schwule und bisexuelle Männer sowie Ehebrecher gesteinigt oder zu Tode gepeitscht werden können. Die Todesstrafe ist auch für Vergewaltigung, Raub und die Beleidigung des Propheten Mohammed vorgesehen. Bereits zuvor konnte Homosexualität mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Seit zwei Jahrzehnten gilt ein Moratorium für die Todesstrafe. Der Sultan von Brunei, Hassanal Bolkiah, teilte am Sonntag mit, dass die Aussetzung auch für Fälle des neuen Strafrechts gelte. 2014 begann der autoritäre Staatschef, die Scharia einzuführen. Nach der Verschärfung im April hatten 36 Staaten, darunter die USA und Deutschland, den Stopp des Gesetzes gefordert. Prominente wie George Clooney, Ellen DeGeneres und Elton John riefen zum Boykott von Hotels auf, die dem Sultan gehören.

Der Schauspieler und Ehemann der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney hält auch nach der Ankündigung, die Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen, an seiner Kritik fest. Zwar sei die leichte Entschärfung „ein großer Schritt vorwärts, nach einem gewaltigen Sprung rückwärts“, teilte er mit. „Doch das Steinigungsgesetz ist weiterhin in Kraft. Wenn der Druck zurückgeht, könnte Brunei einfach beginnen, Exekutionen auszuführen. Meine Familie und ich können nicht einfach weglaufen, bis das drakonische Gesetz nicht mehr länger besteht.“

Clooney bedankte sich außerdem bei Banken und Unternehmen, die sich dem Boykott angeschlossen hatten. „Sie werden keine Geschäfte mit euch machen. Das hatte einen großen Einfluss auf die Entwicklung“, sagte er. Unter anderem die Deutsche Bank und Reiseveranstalter wie STA Travel unterstützten die öffentlichkeitswirksame Kampagne des Hollywood-Stars. Diese zeigt jetzt Erfolg.

Drakonische Körperstrafen

Bruneis Sultan hatte die Gesetzesverschärfung zunächst verteidigt. In einem Brief an das Europäische Parlament forderte er „Toleranz, Respekt und Verständnis“ für den Wunsch des Landes, „traditionellen Werte“ und seine „Familienlinie“ zu bewahren. Auch ohne Todesstrafe sind drakonische Körperstrafen Teil des verschärften Scharia-Strafrechts. So kann Dieben beim ersten Vergehen die rechte Hand und beim zweiten der linke Fuß amputiert werden. Frauen, die gleichgeschlechtlichen Sex haben, können mit bis zu 40 Stockhieben oder zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

In mehreren islamischen Ländern gilt die Todesstrafe für Homosexuelle. Die Bundesregierung teilte im März in einer Antwort auf eine Große Anfrage der grünen Bundestagsfraktion (pdf) mit, dass die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen ihrer Kenntnis nach im Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und für Muslime im Sudan verhängt werden kann.

„In Afghanistan und einigen Bundesstaaten in Nordnigeria ist auf­grund der Scharia die Verhängung der Todesstrafe möglich, sie wird aber nach Kenntnissen der Bundesregierung nicht vollstreckt“, heißt es in dem Dokument weiter. Körperstrafen drohen neben Brunei in Libyen, Malaysia, Somalia, Syrien, Tansania und in der indonesischen Provinz Aceh.

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1 Kommentar

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  • Das ist ein bischen so wie "wir haben die Atombombe, aber wir haben nicht vor, sie einzusetzen".

    Es wird niemand anzeifeln, dass es wesentlich besser wäre, erst gar keine Atombome zu haben, um den Aggressionslevel etwas abzusenken und als aufgeklärte, offene Menschen zusammenzuleben.

    Denn z.B. auch in Brunei wird gerne das angenommen, was Geschäft macht und Wohlstand bringt, die gesellschaftlichen Werte der Handelspartner dazu aber lehnt man gerne ab. Das ist doppelzüngig.