Schäden durch Böller: Versicherer rechnen mit 1.000 Pkw-Bränden zum Jahreswechsel
Um die Jahreswende brennen in Deutschland fast so viele Autos wie sonst in einem Monat. Viele Organisationen fordern ein ganzjähriges Böllerverbot.
Kurz vor Silvester beginnt der Verkauf von Pyrotechnik an Privatleute, der ansonsten verboten ist. Böller und Feuerwerk dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre als sind. Wegen der verheerenden Folgen fordern zahlreiche Organisationen ein ganzjähriges Verkaufs- und Böllerverbot.
„An Silvester und Neujahr brennen fast so viele Autos wie sonst in einem ganzen Monat“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Im Jahr gesamten Jahr 2023 haben die Autoversicherer für etwa 14.200 Pkw-Brände rund 100 Millionen Euro gezahlt, teilte der GDV am Freitag mit. Im Schnitt kostete jeder Brand mehr als 7.100 Euro. Für den Schaden kommt der Kfz-Versicherer auf, wenn Autohalter:innen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschossen hat – unabhängig von den Verursacher:innen. Sollten die bekannt sein, versucht die Versicherungsgesellschaft sich das Geld bei ihr oder ihm zurück zu holen. Nach Angaben des GDV ist das aber sehr selten der Fall.
Ein Autobrand führt nicht dazu, dass sich die Schadensfreiheitsklasse der Halter:innen ändert. Der Versicherungsbeitrag steigt also nicht. Bei Schäden am Lack oder Blech zahlt der Versicherer nur, wenn Halter:innen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall führt eine Schadenregulierung in der Regel zu einem Anstieg der Prämie.
Schäden an Autos sind nur ein kleiner Teil der verheerenden Folgen, die Böller anrichten. Jedes Jahr werden zahlreiche Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt, viele Personen mit Atemwegserkrankungen leiden unter der massiven Luftverschmutzung. Tiere quält der enorme Krach, sie drohen in Panik zu geraten und sich zu verletzen. Der zurückgelassene Müll verschmutzt über Tage die Straßen und belastet die Umwelt.
Aufruf an die Innenministerin
Ein Bündnis aus 34 Organisationen fordert deshalb ein generelles privates Böllerverbot. Darunter sind Verbände von Augenärzt:innen und anderen Mediziner:innen, die Gewerkschaft der Polizei sowie Umwelt- und Tierschutzvereinigungen. Die Versicherungswirtschaft ist nicht dabei.
„Aus guten Gründen ist es an 363 Tagen im Jahr verboten, mit Pyrotechnik zu hantieren oder sie abzufeuern“, sagt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die das Bündnis initiiert hat. In einem offenen Brief fordern die 34 Organisationen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ zu ändern und so den Verkauf von Böllern an Privatleute zu beenden. Dafür müssten nur zwei Sätze in der Verordnung gestrichen werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Problematischer Vorstoß der CDU
Stigma statt Sicherheit
Kleinparteien vor der Bundestagswahl
Volt setzt auf die U30
Musks AfD-Wahlempfehlung in der „Welt“
Rocky Horror Springer Show
Reichtum in Deutschland
Geldvermögen auf 9,3 Billionen Euro gestiegen
Silvester in Berlin
Kein Ärger in Verbotszonen
Willkommenskultur in Deutschland
Gekommen, um zu bleiben?