Schadensersatz nach Schlachthofblockade: Tönnies will Geld von Aktivisten
Der Fleischkonzern fordert fast 40.000 Euro Schadensersatz von Tierrechtler*innen. Sie hatten 2019 einen Schlachthof in Schleswig-Holstein blockiert.
Die eigens für die Blockade gegründete Tierbefreiungsbewegung „Tear Down Tönnies“ wollte mit der Aktion „auf die prekären Arbeitsbedingungen, das endlose Tierleid und die starke Umweltbelastung durch die Tierindustrie“ aufmerksam machen, heißt es in einer Mitteilung der Gruppierung. Die Polizei löste die Protestaktion auf und danach hätten die Tierrechtler*innen erst mal nichts mehr von dem Unternehmen gehört, erzählt Malia.
Acht Monate nach der Blockade forderte die Thomsen GmbH dann auf einmal eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 37.354 Euro von den Aktivist*innen. Am 13. Juli sollte das Geld auf das Konto des Schlachthofs überwiesen sein. Doch nur wenige der 26 Aktivist*innen sind namentlich bekannt und nur wenige haben daher das Schreiben erhalten. „Wegen der gesamtschuldnerischen Haftung könnte theoretisch auch eine Einzelperson den Schaden begleichen müssen“, sagt Malia. „Ich habe noch nie mit so einer hohen Geldsumme zu tun gehabt. Ich bin froh, dass ich nicht allein bin.“
Einen Monat dauerte es, bis sich die Gruppe „Tear Down Tönnies“ an die Öffentlichkeit wandte. „Wir sind eine weit gestreute Menge. Erst mal mussten so viele wie möglich von uns informiert werden“, sagt Aktivistin Robin, die ebenfalls nicht mit ihrem echten Namen genannt werden will. „Wir haben uns dann untereinander abgesprochen, wie wir weiter vorgehen wollen.“ Klar ist: Sie wollen sich von Tönnies nicht einschüchtern lassen.
Ulrike Donat, Anwältin
Die Gruppierung holte sich ihrerseits juristische Unterstützung und wird nun von der Anwältin Ulrike Donat und dem Anwalt Dieter Magsam aus Hamburg vertreten. „Die erste Frist haben wir erst mal verstreichen lassen. Zu einer Klage ist es bisher noch nicht gekommen“, sagt Malia. „Um die Kommunikation mit der Gegenseite kümmern sich unsere Anwälte. Wir wollen jetzt erst einmal Geld für den Prozess sammeln, falls es zu einem kommen sollte.“
„Das Schreiben war ein Versuch der Einschüchterung. Einer Klage sehen wir gelassen entgegen“, sagt Anwältin Donat. Zu dem weiteren Vorgehen will sie sich vorerst nicht äußern. Der für den Schlachthof Thomsen zuständige Rechtsanwalt wollte sich auf Nachfrage der taz nicht zu dem Fall äußern.
André Vielstädte, Pressesprecher des Tönnies-Konzerns, bestätigte der taz am Mittwoch lediglich, dass der entstandene Schaden von den Aktivist*innen eingefordert werde. Es sei ein „nicht unerheblicher Schaden entstanden“, insbesondere da die Auflösung der Protestaktion durch die Polizei „gegen teils massiven Widerstand“ erfolgt sei. Nach Angaben der Polizei sei die Räumung damals jedoch friedlich verlaufen. Auf weitere Fragen, warum beispielsweise die Schadensersatzforderung erst so spät geltend gemacht wurde, ging der Pressesprecher nicht ein.
Abschreckung durch Schadensersatz
Auch die Tierrechtler*innen habe es sehr überrascht, dass so viele Monate später noch eine Forderung gekommen sei, sagt Malia. Über die Gründe ließe sich nur spekulieren, sagt auch Robin: „Vielleicht passte Tönnies der jetzige Zeitpunkt, nachdem sie wegen der Coronafälle im Betrieb so lange schließen mussten.“
Im Juni machte Tönnies von sich reden, als sich im Hauptstandort des Unternehmens in Rheda-Wiedenbrück nach Angaben der „Tagesschau“ mehr als 1.500 Arbeiter*innen mit dem Coronavirus infiziert hatten. Schuld an dem Ausbruch sollen fehlende Sicherheitsvorkehrungen im Betrieb, schlechte Wohnbedingungen für die ausländischen Leiharbeiter*innen und die besonderen Arbeitsbedingungen in den Kühlhäusern gewesen sein.
Die Gruppe „Tear Down Tönnies“ wertet die Schadensersatzforderung als ein Zeichen der Angst vor weiteren ähnlichen Aktionen und als Hoffnung auf einen möglichen abschreckenden Effekt. Ihre Gruppierung plane in nächster Zeit zwar erst mal nichts, aber Malia und Robin sind sich sicher, dass noch ähnliche Protestaktionen von anderen Tierrechtsaktivist*innen stattfinden werden.
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